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@grar.de Aktuell - 14.05.2002

Schweiz: Aus für den Klärschlamm in der Düngung


Bern (agrar.de) - Klärschlamm soll künftig vollständig verbrannt werden. In den
vergangenen Jahrzehnten sind rund 40 Prozent des Nebenprodukts der
Abwasserreinigung (oder jährlich rund 80.000 Tonnen Trockensubstanz) als Dünger
verwendet worden – Tendenz allerdings sinkend. Die ökologischen Bedenken sind in
den vergangenen Jahren gestiegen: Klärschlamm enthält zwar Pflanzennährstoffe wie
Phosphor und Stickstoff, aber auch eine ganze Reihe von Schadstoffen und
Krankheitserregern, die aus Industrie, Gewerbe und Privathaushalten stammen und
die mit dem Abwasser in die Kläranlagen gelangen.

Heute lassen sich dank moderner Analysemethoden persistente organische Schadstoffe
wie polychlorierte Biphenyle PCB, Dioxine und andere organische Stoffe schon in
Spuren nachweisen; dazu gehören Arzneimittelrückstände, Duftstoffe oder natürliche
und künstliche Hormone. Deshalb ist der Einsatz von Klärschlamm in der
BIO-Produktion verboten. Kommt hinzu, dass die Nachfrage nach Klärschlamm als
kostenlosem Dünger für die Landwirtschaft seit Jahren sinkt – dies wegen der
zunehmenden Sensibilisierung für den Bodenschutz, der Ökologisierung der
Landwirtschaft und auch der BSE-Problematik.

Dies alles hat die Bundesämter für Landwirtschaft (BLW), für
Veterinärwesen (BVet) sowie für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL) zu einem Überdenken der Klärschlammpolitik veranlasst. Nach einer
Umweltrisikoanalyse des BLW über Abfalldünger vom September 2001 schlägt das BUWAL
im Einvernehmen mit den beiden andern Ämtern eine Revision der Stoffverordnung
vor: ab 1. Januar 2003 Verbot der Klärschlammverwertung auf Futter- und
Getreideflächen, ab 1. Oktober 2005 auch auf allen anderen Böden. Eine akute
Gefährdung durch die Verwendung von Klärschlamm als Dünger besteht aber nicht.

Kosten für die Verbrennung

Wenn Klärschlamm vollständig verbrannt, statt teilweise als Dünger verwendet wird,
fallen jährliche Mehrkosten von rund 40 Millionen Franken an; diese sollen die
Abwasserverbände übernehmen. Trotz Ausstieg aus der landwirtschaftlichen
Klärschlammverwertung müssen die Abwassereinleitungen in Kanalisationen weiterhin
konsequent kontrolliert werden; diese Kontrollen sind die Grundlage, um Massnahmen
an der Quelle zu beurteilen, so Schadstoffflüsse konsequent zu senken und damit
eine weitere Verschmutzung der Gewässer zu vermeiden. Heute können in der Schweiz
jährlich rund 160.000 Tonnen getrockneter Klärschlamm verbrannt werden und zwar in
besonderen Anlagen zur Schlammverbrennung, in Zementwerken und
Kehrichtverbrennungsanlagen. Benötigt wird aber eine Kapazität von insgesamt
200.000 Tonnen. Vorläufig müssen deshalb bei Entsorgungsengpässen gewisse Mengen
des Klärschlamms in ausländischen Braunkohlekraftwerke verbrannt werden. Dies
erfordert allerdings lange Antransporte.

Dank der Anstrengungen im Anlagenausbau wird aber etwa ab 2005 landesweit genügend
Verbrennungskapazität für Klärschlamm vorhanden sein wird. In der Zwischenzeit
koordiniert eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des BUWAL und mit Vertretern der
Kantone, der Verbrennungsanlagen, der Zementwerke sowie der
Abwasserreinigungsanlagen die Entsorgung von Klärschlamm.

Links zum Thema Klärschlamm,
Links zum Thema Schweiz.

 


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