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@grar.de Aktuell - 14.05.2002

pro Land: Gemeinsame Erklärung zur Bundestagswahl 2002


Berlin (agrar.de) - Deutschland zählt zu den am dichtesten besiedelten
Industrieländern der Welt. Gleichwohl gilt seine Kulturlandschaft in ihrer
Vielfalt, Schönheit und Unverwechselbarkeit als herausragender kultureller Wert
und als besonderes Charakteristikum Deutschlands. Es gibt nach wie vor eine hohe
Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten; Boden, Luft und Wasser befinden sich
insgesamt in einem guten Zustand. Millionen Bürger und Feriengäste schätzen den
hohen Erlebnis- und Erholungswert unserer Kulturlandschaft und verbringen Freizeit
und Urlaub bevorzugt in der freien Landschaft. Die Kulturlandschaft Deutschlands
ist das Ergebnis der Arbeit, des wirtschaftlichen Interesses, der Erfahrung und
des Idealismus von Bauern, Gärtnern, Winzern, Waldbesitzern, Grundbesitzern,
Jägern und Fischern.

Nutzung zum Schutz der Natur!

Bauern, Gärtner, Winzer, Waldbesitzer, Grundbesitzer, Jagdgenossenschaften, Jäger,
Reiter und Fischer bekennen sich nachdrücklich zur Naturnutzung und zum Schutz der
Natur - ganz im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips der Agenda 21. Danach sind
Ökologie, Ökonomie und soziale Belange gleichrangig zu berücksichtigen.
Selbstverständlich nutzen und bewirtschaften sie ihr Eigentum an Grund und Boden,
um Einkommen zu erzielen. Dabei sind sie aber ebenso darauf bedacht, die Grundlage
für das Wirtschaften der folgenden Generation zu erhalten und fortzuentwickeln.
Gerade die Nutzung des eigenen Grund und Bodens - oft über Generationen hinweg -
war und ist ein wesentlicher Garant für die Erhaltung der natürlichen Ressourcen
und den Schutz von Fauna und Flora in Deutschland.

Bewirtschaftung verbessert Artenvielfalt und Lebensräume!

Viele Arten, deren Lebensräume und Flächen, die heute als schützenswert angesehen
werden, sind erst durch - oft jahrhundertelange - landwirtschaftliche oder
forstwirtschaftliche Nutzung entstanden. Deshalb ist die Erhaltung und
Fortentwicklung bestimmter Nutzungsformen in der Kulturlandschaft notwendig, auch
in Schutzgebieten. Viele FFH- und Vogelschutzgebiete sind zum Beispiel nur dann in
einer schützenswerten Form zu erhalten, wenn die Nutzer ein wirtschaftliches
Interesse an der Fortführung der Bewirtschaftung behalten.

Durch den Erhalt und die Weiterentwicklung der Kulturlandschaft leisten die
Grundeigentümer einen wesentlichen Beitrag für die Erholung der Bevölkerung. Dazu
gehört auch eine natur- und landschaftsverträgliche Sportausübung. Denn nur wenn
die Bevölkerung unsere Kulturlandschaft erlebt, wird sie das Verständnis für den
ländlichen Raum, dessen Leistungen und auch dessen Probleme aufbringen.

Die Politik in Deutschland hat sich frühzeitig zu einem nachhaltigen Natur- und
Umweltschutz bekannt. Die Ziele der Agenda 21 haben in weiten Kreisen der
Gesellschaft einen hohen Stellenwert erlangt und Bauern, Gärtner, Winzer,
Waldbesitzer, Grundbesitzer, Jagdgenossenschaften, Jäger, Reiter und Fischer
fühlen sich ihnen verpflichtet. Mit größter Sorge beobachten sie deshalb, dass
Tier-, Natur- und Umweltschutz heute vielfach nur noch darauf ausgerichtet sind,
den Status-Quo von Natur und Landschaft zu konservieren und mit diesem Ziel die
Nutzung des Eigentums einzuschränken.

Sie fühlen sich dadurch in ihrer auf nachhaltige Nutzung der Natur ausgerichteten
Tätigkeit falsch beurteilt, nicht anerkannt sowie oftmals sogar in ihrer
wirtschaftlichen Existenz bedroht.

Kooperation statt Auflagen!

Bauern, Gärtner, Waldbesitzer, Grundbesitzer, Jagdgenossenschaften, Jäger und
Fischer fordern eine konsequentere Politik zur Stärkung des ländlichen Raumes und
kritisieren, dass die Politik vermehrt mit Auflagen und Bürokratie arbeitet und
nicht auf die freie Mitwirkung der Menschen im ländlichen Raum setzt. So fehlt im
neuen Bundesnaturschutzgesetz beispielsweise eine verläßliche Ausgleichsregelung
für Erschwernisse und Ertragseinbußen, die dem Nutzer aus Gründen des Arten- und
Biotopschutzes auferlegt werden. Daraus erwächst die große Gefahr, dass die für
den Naturschutz wichtige Bewirtschaftung unrentabel und aufgegeben wird.

Eine artenreiche und für den Menschen lebenswerte Kulturlandschaft ist dadurch
bedroht. Deshalb müssen in einem breiten gesellschaftlichen Konsens statt Auflagen
Angebote zur Fortführung der Landnutzung gemacht werden. Diese Zielsetzung muß
auch Eingang in ein novelliertes Landwirtschaftsgesetz finden.

Jagd, Fischerei, Freizeitnutzung und Hege sind untrennbar verbunden!

Die im Bundesjagdgesetz enthaltene Hegeverpflichtung der Grundeigentümer und der
Jäger stellt sicher, dass die Jagd in Verantwortung für den Artenreichtum der
Lebensräume des Wildes und deren wirtschaftlicher Nutzung ausgeübt und nachhaltig,
d.h. der Bestandsentwicklung des Wildes entsprechend, durchgeführt wird. Diesen
Grundsatz hat auch der Weltkongress der Internationalen Umweltschutzorganisationen
(IUCN) bestätigt: In einer Grundsatzerklärung bezeichnete sie die Jagd als
wichtiges Instrument zur Erhaltung des Natur und forderte deshalb ihre Förderung.

Das Bundesjagdgesetz ist als Garant für eine nachhaltige Naturnutzung ebenso
beizubehalten wie die Trennung der Rechtskreise Jagd und Naturschutz. Nur so wird
gewährleistet, daß sowohl die Tiere als auch ihre Lebensräume der Hegepflicht
unterliegen.

Auch für Fischer und Reiter ist die Nachhaltigkeit ein Grundprinzip nach dem sie
handeln. Die Fischereigesetze müssen aber weiterhin gewährleisten, daß die Fischer
Zugang zu den Gewässern erhalten. Den Pferden muß in Feld und Wald ausreichende
Bewegungsmöglichkeit erhalten bleiben.

Politik mit und nicht gegen die Nutzer und Eigentümer!

Deshalb haben sich die folgenden Verbände und Organisationen zur Initiative 'pro
Land' zusammengefunden:

- der Deutsche Bauernverband,
- die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände,
- die Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände,
- der Deutsche Fischerei-Verband,
- der Deutsche Jagdschutz-Verband,
- die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer,
- der Zentralverband Gartenbau,
- der Deutsche Weinbauverband
- die Deutsche Reiterliche Vereinigung.

Sie fordern die politischen Parteien auf,

- sich eindeutig zugunsten des Privateigentums an Grund und Boden und zu seiner
freien Verfügbarkeit zu äußern und zu verpflichten.

- die Steuergesetzgebung grundsätzlich auf die Ertragsfähigkeit land-, forst- und
fischereiwirtschaftlicher Grundstücke auszurichten.

- im Natur- und Gewässerschutz vertraglichen Vereinbarungen grundsätzlich Vorrang
vor dem Ordnungsrecht einzuräumen.

- Umwelt-, Natur- und Tierschutz nur mit den Nutzern und Eigentümern und nicht
gegen sie zu gestalten.

Die Verbände sind überzeugt, daß weitere Fortschritte im Natur- und Umweltschutz
nur auf dieser Basis möglich sind.

Die Verbände fordern eine gleichwertige Beteiligung des ländlichen Raums an der
allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung. Der ländliche Raum muss attraktiver
Wirtschaftsstandort sein, wenn er alle seinen Funktionen in einer
hochindustrialisierten Gesellschaft, auch im Natur- und Umweltschutz, erfüllen
soll. Nur darüber lässt sich auch der jungen Generation eine dauerhafte
Perspektive für das Leben und Wirtschaften im ländlichen Raum erhalten.

Information: Deutscher Bauernverband (DBV)

Wahl- und Umweltprogramme der Parteien,
Links zum Thema Politik.

 


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