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@grar.de Aktuell - 10.05.2002

Einzeltierkennzeichnung bei Schafen und Ziegen?

14 Bundesländer sprechen sich für eine Einzeltierkennzeichnung und eine Datenbank für Schafe aus.


Hannover (agrar.de) - Bei Rindern ist es längst zur Selbstverständlichkeit
geworden: Einzeltierkennzeichnung mit zwei Ohrmarken. Auch bei Schweinen wird die
Einzeltierkennzeichnung bereits umgesetzt. Kein Wunder also, dass für den Schaf-
und Ziegensektor inzwischen auch ein entsprechender Änderungsentwurf zur bisher
geltenden Viehverkehrsverordnung vorliegt, der auf eine Einzeltierkennzeichnung
hinausläuft.

Wie die Landwirtschaftkammer Hannover mitteilt, ist die Kennzeichnung von
Schafen und Ziegen in der Viehverkehrsverordnung im § 19d geregelt. Bis zum April
2000 galt die Formulierung: 'Schafe und Ziegen sind im Ursprungsbestand spätestens
vor der Abgabe aus dem Bestand ... zu kennzeichnen'. In der Ausgabe der
Viehverkehrsverordnung vom 25. April 2000 wurde dann das Wort 'Abgabe' durch das
Wort 'Verbringen' ersetzt. Während sich die alte Fassung ('Abgabe') auf den
Besitzwechsel infolge Verkauf als Schlachttier oder Zuchttier konzentrierte und
erst bei einem solchen Vorgang die Kennzeichnung vorschrieb, zieht nach der
Fassung vom 25. April 2000 bereits jedes Verbringen von Schafen bzw. Ziegen aus
dem Bestand eine Kennzeichnung nach sich. Danach besteht also beispielsweise
bereits Kennzeichnungspflicht, wenn Zuchttiere eines Züchters auf eine Tierschau
verbracht und von dort wieder zurück in den Züchterstall gehen, den Bestand und
Besitzer also nicht wechseln.

Das bisherige Kennzeichnungssystem ist keine Einzeltierkennzeichnung, sondern die
Betriebsohrmarken geben lediglich die Möglichkeit der Rückverfolgung zum Betrieb
wieder. Dies ist in der Praxis absolut ausreichend, und das BMVEL hat dies auf
Drängen der Schafzuchtverbände lange Zeit ebenso gesehen. Nachdem sich allerdings
im Januar 14 Bundesländer für die unbedingte Einführung einer
Einzeltierkennzeichnung und einer elektronischen Datenbank ausgesprochen haben,
wird diese wohl kaum noch zu vermeiden sein. Bis zur Umsetzung in die Praxis wird
es jedoch wohl noch eine gewisse Schonfrist geben. So soll zunächst die
Möglichkeit einer elektronischen Kennzeichnung mittels Chips geprüft werden, die
nach Angaben des BMVEL kostengünstiger sein soll als eine Kennzeichnung mittels
Ohrmarken.

Das Kürzel 'Viehverkehrsverordnung' steht für die 'Verordnung zum Schutz gegen die
Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr'. Damit ist die Zielsetzung klar
definiert: Die Tierkennzeichnung dient der Rückverfolgbarkeit von Tieren bis hin
zu ihren Ausgangsbetrieben, um im Seuchenfalle Seuchenherde ausfindig machen zu
können. Damit ist eine Einzeltierkennzeichnung immer dort angebracht und richtig,
wo einzelne Tiere gehandelt werden und diese häufiger den Besitzer wechseln.
Beides trifft in der Schafhaltung, abgesehen vom Zuchttierverkehr kaum zu. Von dem
Betrieb, in dem die Lämmer geboren werden, gehen diese in der Regel direkt zum
Schlachter. Ein Besitzwechsel findet also nicht statt. Außerdem werden in der
Regel ganze Gruppen an den Schlachthof gegeben. In diesen Fällen ist es absolut
ausreichend, mit einer Betriebsohrmarke die Tiere zu kennzeichnen, denn man will
ja ggf. den Ursprungsbetrieb auffinden, und das ist mit einer Betriebsohrmarke
durchaus möglich. Ferner dürfte in der Praxis eine Einzeltierkennzeichnung
beispielsweise in einem Schafbestand mit 1.000 Muttern kaum realisierbar sein. Der
Aufwand stünde schlichtweg in keinem Verhältnis zur ohnehin fehlenden
Notwendigkeit der Einzeltierkennzeichnung. Dasselbe gilt für die Einführung einer
Datenbank, die einen außerordentlich hohen finanziellen und
arbeitsorganisatorischen Aufwand für einen Großschäfer verursachen würde.

Diese Argumentation sowie das noch abzuwartende Testergebnis bezüglich der
elektronischen Kennzeichnung haben dazu geführt, dass die sofortige
Einzeltierkennzeichnung in die Praxis (die ja schon zu Anfang des Jahres
vorgesehen war) zunächst zurückgestellt wird. Daher wird möglicherweise bei der
nunmehr anstehenden Änderung der Viehverkehrsverordnung der Schaf- und
Ziegensektor voraussichtlich ausgeklammert, bis die noch offenen Fragen geklärt
sind.

Links zum Thema Schafe,
Links zum Thema Ziegen.

 


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