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@grar.de Aktuell - 02.05.2002

WLV: Beitrag der 'Welt am Sonntag' stellt Schweinehalter zu unrecht an den Pranger


Münster (agrar.de) - Ein Beitrag der 'Welt am Sonntag' vom 28. April
unter der Überschrift 'Die schlimme Qual der Schweine' stellt nach Mitteilung des
Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) einen nicht
hinzunehmenden Angriff auf die Halter von Schweinen in ganz Deutschland dar.
Schweinemäster wie Ferkelerzeuger werden darin auf ganzer Linie zu Tierquälern
erklärt. In einem Schreiben an die Redaktion der WamS äußerte WLV-Präsident
Franz-Josef Möllers sein Entsetzen über die wirklichkeitsfremde Darstellung der
Schweinehaltung. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: 'Ihr Artikel ist nicht nur
tendenziösen Berichten bestimmter Tierschutzorganisationen auf den Leim gegangen,
die mit dem vermeintlichen Leid der Tiere ihr Geld machen, er lässt darüber hinaus
jede sorgfältige Recherche vermissen.'

Mit Hilfe von Grafiken wird in dem Beitrag der Sonntagszeitung u.a. unterstellt,
so der WLV, dass Schweine aufgrund ihres Gewichtes und der Beschaffenheit der
Stallböden am Ende der Mast nicht mehr stehen könnten und durch den Transport zum
Schlachthof über sehr weite Entfernungen ohne Nahrung und Wasser gequält würden.
'Landwirte, die den Artikel gelesen haben, sind zurecht wütend über diesen Beitrag
der Welt am Sonntag,' betonte der WLV-Präsident, weil er alle Schweinehalter als
Tierquäler verunglimpft und sie in ihrem Berufsethos verletzt. Alle Tierhalter, so
Möllers, müssten gesetzliche Bestimmungen einhalten, seien es die Vorschriften
nach dem Tierschutzgesetz, die Viehverkehrs-Verordnung oder die EU-Richtlinie zur
Schweinehaltung. Einige Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, hätten daneben
eigene Vorschriften erlassen, die zum Teil deutlich über die alte
Schweinehaltungsverordnung hinaus gehen und in weiten Teilen von der
Landwirtschaft mitgetragen werden.

Im übrigen sei die bundesweite Schweinehaltungsverordnung nicht deshalb außer
Kraft gesetzt worden, weil sie laut Bundesverbraucherschutzministerium 'so
bescheiden war', sondern weil das Bundesverfassungsgericht die
Hennenhaltungsverordnung aus formaljuristischen Gründen für nichtig erklärt hat
und Landes- wie Bundesregierung aus gleichem Grund die Schweinehaltungsverordnung
aufgehoben haben.

In einem Schreiben an die WamS-Redaktion hat WLV-Präsident Möllers seine
Bereitschaft erklärt, in einer öffentlichen Diskussion mit
Tierschutzorganisationen, Wissenschaftlern und Politikern das in dem Artikel vom
vergangenen Sonntag gezeichnete falsche Bild von der Schweinehaltung zu
korrigieren.

Weitere Reaktionen zum Thema:

Offener Leserbrief - Prof. Dr. M. Wähner, Hochschule Anhalt (FH)
Offener Brief - Detlef Breuer, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft
der Schweinehalter Nord-Westdeutschland e.V. (ISN)
Offener Leserbrief - Prof. Dr. Steffen Hoy, Universität Gießen

 


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