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@grar.de Aktuell - 10.04.2002

Rheinland-Pfalz: Änderung des Landestierkörperbeseitigungsgesetzes


Mainz (agrar.de) - Für die Tierkörperbeseitigung von Rindern, Schafen und Ziegen
sollen in Rheinland-Pfalz zukünftig keine Gebühren mehr erhoben werden.
Stattdessen soll auch hier die sogenannte 'Drittellösung' gelten, die zur Zeit nur
bei der Beseitigung von Schweinen und Pferden zum Tragen kommt.

Die bisherigen Bestimmungen des Landestierkörperbeseitigungsgesetzes sehen vor,
dass für die Beseitigung von Tierkörpern, die in einer
Tierkörperbeseitigungsanlage beseitigt werden müssen und für die Beiträge zur
Tierseuchenkasse gezahlt wurden, keine Gebühren oder Entgelte erhoben werden. 'Die
nach Abzug des Erlöses verbleibenden Kosten der Beseitigung werden zu gleichen
Teilen vom Zweckverband Tierkörperbeseitigung, der Tierseuchenkasse und vom Land
Rheinland-Pfalz getragen,' so Umweltministerin Margit Conrad. 'Dahinter steht die
Überlegung, dass die gefahrlose Beseitigung der Körper von toten Tieren im
Interesse von Land, Zweckverband und Tierseuchenkasse liegt.'

Von dieser Regelung ausgenommen wurden bisher unter anderem Tierkörper, die wegen
ihrer Einstufung als spezifiziertes Risikomaterial (SRM) nicht verwertbar sind.
Damit betrifft die bisherige Regelung de facto nur die Körper von Schweinen und
Pferden. Die Tierkörper von Rindern, Schafen und Ziegen, für die seit Beginn
diesen Jahres Beiträge zur Tierseuchenkasse zu entrichten sind, enthalten SRM und
sind daher insgesamt als Risikomaterial einzustufen.

Die unterschiedliche Kostenregelung hinsichtlich der SRM-enthaltenden Tierkörper
ist darauf zurückzuführen, dass zum Zeitpunkt des damaligen Gesetzbeschlusses noch
nicht geklärt war, welche Körperteile von Rindern und Schafen als SRM-Material
einzustufen sind und welche Anforderungen an deren Entsorgung gestellt werden
müssen.

'Ohne diese Änderungen hätten die Besitzer von Rindern, Schafen und Ziegen die
Gebühren der Beseitigung von Tierkörpern in vollem Umfang selbst tragen müssen.
Mit der nun beschlossenen Neufassung des Gesetzes werden diese rückwirkend zum 1.
Oktober finanziell entlastet,' erläutert Conrad.

Links zum Thema Hygiene,
Links zum Bundesland Rheinland-Pfalz.

 


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