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@grar.de Aktuell - 29.03.2002

Den Kopf nicht in den Sand gesteckt: Umweltministerium regelt Straußenhaltung


Kiel (agrar.de) - Das schleswig-holsteinische Umweltministerium hat die
Richtlinien für die Haltung von Straußenvögel verschärft. Unter den
Klimabedingungen in Deutschland ist eine art- und verhaltensgerechte Haltung kaum
möglich. Geregelt werden deshalb die Unterbringung, Pflege und Betreuung der
Tiere. Für die Umsetzung des Erlasses haben die Tierhalter zwei Jahre Zeit. Neue
Betriebe müssen die Bestimmungen sofort beachten. Bundesweit hat
Schleswig-Holstein damit die weitreichendsten Regelungen für die Haltung dieser
exotischen Vögel.

Lebensmittelskandale der vergangenen Jahre haben die Haltung von Straußen in
Deutschland lukrativ gemacht. Das Fleisch der Tiere fand durch die BSE-Krise bei
Verbrauchern hier zu Lande vermehrten Absatz. Allein in Schleswig-Holstein gibt es
mittlerweile 20 Straußenvogelhaltungen.

'Schleswig-Holstein will in Sachen Tierschutz Vorreiter sein', so Minister Müller,
'das haben wir bei den Pelztieren gezeigt, das machen wir bei der Schweinehaltung
deutlich. Das ist die eine Seite der Medaille, die andere wird durch den
Verbraucher bestimmt, denn der Verzicht auf Straußenfleisch ist der beste Weg, den
Tieren zu helfen.'

Die Haltungsbestimmungen sind den besonderen Bedürfnissen der Tiere angepasst. Für
Strauße wird ein Freigehege von mindestens 100 Meter Länge und 15 Meter Breite
gefordert. Ist mehr als ein erwachsener, männlicher Strauß im Gehege, müssen es
mindestens 40 Meter Breite sein. Die Tiere dürfen nur auf natürlichen Böden mit
gutem Wasserabfluss gehalten werden. Des Weiteren ist eine der wichtigsten
Forderungen ein nach drei Seiten geschlossenes, überdachtes Trockengehege. Längere
Feuchtigkeit führt bei den in trockenen Steppen beheimateten Vögeln zu
Infektionen. Für Emus hingegen wird ein Badebecken gefordert. Eine ausschließliche
Stallhaltung ist bei Straußenvögeln nicht erlaubt. Die Pflege der Tiere muss durch
Fachpersonal gewährleistet sein.

Links zum Thema Strauße,
Links zum Bundesland Schleswig-Holstein.

 


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