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@grar.de Aktuell - 26.03.2002

DBV kritisiert Vertagung von Entscheidung zur Übergangsregelung für Pflanzenschutzmittel


Bonn (agrar.de) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) bedauert, dass der
Bundesrat mit den Stimmen der SPD-geführten Länder am 22. März 2002 eine an die
Bundesregierung gerichtete Entschließung vertagt hat, mit der eine rechtliche
Lösung in der Übergangszeit von Vegetationsbeginn 2002 bis zum Inkrafttreten der
Siebten Verordnung zur Änderung der Rückstandshöchstmengenverordnung geschaffen
werden sollte.

Ebenso wurde die Festsetzung von vorläufigen Rückstandshöchstmengen in Verbindung
mit einer Genehmigung im Pflanzenschutzgesetz vertagt, obwohl insbesondere die
Obst- und Gemüsebauern akut erhebliche Probleme mit der Verfügbarkeit von
Pflanzenschutzmitteln haben.

Der Deutsche Bauernverband hält es für unerlässlich, dass die in der vorliegenden
Siebten Verordnung zur Änderung der Rückstands-Höchstmengen-Verordnung enthaltenen
Höchstmengen noch vor der Vegetationsperiode 2002 wirksam werden. Der Entwurf
dieser Verordnung enthält viele wichtige Höchstmengen insbesondere für den
Gemüsebau.

Nach Auffassung des DBV ist kurzfristig die Frist für den Übergang von der
Verkehrszulassung zur Indikationszulassung im deutschen Pflanzenschutzrecht zu
verlängern und mittelfristig die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Europa
vollständig zu vereinheitlichen.

Information: Deutscher Bauernverband (DBV), Godesberger Allee 142-148,
53175 Bonn, Tel.: 0228-81980, Fax: 0228-8198205, E-Mail.

Links zum Thema Pflanzenschutz,
Links zum Thema Verbände.

 


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