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@grar.de Aktuell - 25.03.2002

EU: Neue Sicherheitsvorschriften für Futtermittelzusatzstoffe und Verbot von Antibiotika als Wachstumsförderer


Brüssel (agrar.de) - Die Vorschläge der Europäische Kommission verbieten den
Einsatz von Antibiotika als Wachstumsfördernde Futtermittelzusatzstoffe. Die
Verwendung der verbleibenden vier Antibiotika, die bereits zugelassen sind, als
Wachstumsförderer in Futtermitteln soll bis Januar 2006 eingestellt werden. 'Damit
komme ich der Verpflichtung nach, die ich im September 1999 gegenüber dem
Europäischen Parlament eingegangen bin', erklärte Kommissar Byrne.

Mit dem Vorschlag werden die bestehenden Vorschriften über die
Sicherheitsbewertung und die Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen erheblich
gestrafft. Sämtliche neuen Zulassungen für Zusatzstoffe werden nur noch für zehn
Jahre erteilt. Firmen, die gemäß den derzeitigen Vorschriften zugelassene
Futtermittelzusatzstoffe auf den Markt bringen, müssen innerhalb der nächsten
sieben Jahre eine Neubewertung und Neuzulassung ihrer Produkte beantragen. Neu ist
auch die Bestimmung, dass die Unternehmen die positive Wirkung auf das Tier
(Wirksamkeit) und das Nichtvorhandensein von Risiken für die Gesundheit von Mensch
und Tier und für die Umwelt (Sicherheit) nachweisen müssen. Die (EBLS)
wird für die Beurteilung sämtlicher Futtermittelzusatzstoffe zuständig sein. Sie
wird klare Leitlinien und ein transparentes Bewertungsverfahren mit öffentlicher
Konsultation der betroffenen Parteien erarbeiten. Die 1970 eingeführten Verfahren
für die Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen haben im Laufe der Zeit etliche
Änderungen erfahren und sind sowohl für die Unternehmen als auch für die Behörden
zeitraubend, schwerfällig und verwirrend geworden. Daher zählt ihre Vereinfachung
und Straffung zu den Maßnahmen, denen David Byrne im Weißbuch zur
Lebensmittelsicherheit Priorität eingeräumt hat.

'Die Lebensmittelkrisen der jüngsten Vergangenheit haben uns alle gelehrt, wie
überaus wichtig die Sicherheit von Futtermitteln ist', sagte der für Gesundheit
und Verbraucherschutz zuständige Kommissar David Byrne. 'Daher habe ich eine
Vereinfachung und Klarstellung des Labyrinths an Vorschriften und Verfahren für
Futtermittelzusatzstoffe in Angriff genommen. Die Verwendung von Antibiotika als
Wachstumsförderer muss schrittweise eingestellt werden. Ferner wird die
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit eine wichtige Rolle bei den neuen
Zulassungsverfahren für Futtermittelzusatzstoffe spielen, damit sichergestellt
ist, dass kein Zusatzstoff auf dem Markt verbleibt, der ein Risiko für die
Gesundheit von Mensch oder Tier darstellen könnte.'

Von den neuen Bestimmungen erfasst werden Zusatzstoffe wie Aromen und Vitamine zur
Verwendung in Futtermitteln und in Trinkwasser für Tiere. Künftig dürfen nur
solche Zusatzstoffe in den Verkehr gebracht, verwendet und verarbeitet werden, die
für spezifische Tierarten zugelassen sind und für die Dosierungshöchstgrenzen
festgesetzt wurden. Diese Stoffe werden in fünf großen Kategorien aufgelistet:
technologische Zusatzstoffe (z. B. Konservierungsstoffe), sensorische Zusatzstoffe
(z. B. Aromen, Farbstoffe), ernährungsphysiologische Zusatzstoffe (z. B.
Vitamine), zootechnische Zusatzstoffe (z. B. Darmflorasanierungsmittel,
nichtmikrobielle Wachstumsförderer) sowie Kokzidiostatika (Zusatzstoffe zur
Verhütung von Geflügelkrankheiten).

Aus für Antibiotika

Die vorgeschlagene neue Verordnung lässt die Zulassungen der vier noch auf dem
EU-Markt befindlichen Antibiotika als Futtermittelzusatzstoffe bis Januar 2006
auslaufen. Hierbei handelt es sich um Monensin-Natrium, Salinomycin-Natrium,
Avilamycin und Flavophospholipol Stoffe, die gegenwärtig in der Humanmedizin keine
Anwendung finden. Die Verwendung anderer, in der Human- und Veterinärmedizin
eingesetzter Antibiotika als Futtermittelzusatzstoffe wurde bereits aufgrund
früherer Kommissionsentscheidungen eingestellt. Der Wissenschaftliche
Lenkungsausschuss der EU hat die schrittweise Einstellung der Verwendung von
Antibiotika als Wachstumsförderer bei gleichzeitiger Gewährleistung der
Tiergesundheit empfohlen. Dies ist Teil der im Juni vergangenen Jahres
beschlossenen Gemeinschaftsstrategie zur Bekämpfung der durch Resistenz
gegen antimikrobielle Mittel gegebenen Bedrohung der Gesundheit von Mensch, Tier
und Pflanzen
.

Darüber hinaus sollen für einige Zusatzstoffe Rückstandshöchstwerte (MRL)
festgesetzt werden, sofern sich dies als erforderlich erweist. Ein System für die
Überwachung nach dem Inverkehrbringen sowie eine regelmäßige Testung von
Lebensmitteln sollen wie bereits üblich garantieren, dass die Werte eingehalten
werden.

Für Kokzidiostatika Futtermittelzusatzstoffe zur Behandlung von Infektionen bei
Geflügel sollen, sofern sie aus Antibiotika gewonnen werden, strengere
Vorschriften gelten: innerhalb von vier Jahren muss ein neues Dossier für eine
erneute Bewertung vorgelegt werden, und die MRL sind so zu wählen, dass Risiken
für die Gesundheit für Mensch und Tier vermieden werden.

Wie bereits übliche Praxis, müssen Futtermittelzusatzstoffe deutlich etikettiert
werden.

Nach einer Untersuchung des Europäischen Dachverbands für Tiergesundheit
(FEDESA) wurden 1999 4.700 t (35 Prozent) sämtlicher in der Europäischen
Union verwendeten Antibiotika an Nutztiere verabreicht, 8.500 t (65 Prozent) an
Menschen. Bei den Tieren wurden 3.900 t (das sind 29 Prozent der insgesamt
verwendeten Menge) zur Behandlung von Krankheiten gegeben, 786 t (6 Prozent der
insgesamt verwendeten Menge) wurden hingegen in der Tierernährung als
Wachstumsförderer eingesetzt. Die Erhebung schätzt, dass die Menge der als
Wachstumsförderer verwendeten Antibiotika seit 1997 um 50 Prozent zurückgegangen
ist; damals wurden etwa 1.600 t als Futtermittelzusatzstoffe verabreicht.

Ein klares und transparentes Zulassungsverfahren

Im Rahmen des vorgeschlagenen neuen Verfahrens für die Zulassung neuer
Futtermittelzusatzstoffe wird die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
(EBLS) das von einem Unternehmen eingereichte Dossier beurteilen. Anhand von
Rückstandsuntersuchungen wird die Behörde Höchstwerte für Rückstände (MRL)
vorschlagen, die in dem Rechtsakt zur Zulassung des Futtermittelzusatzstoffes
festgelegt werden, damit eine angemessene Überwachung der Auswirkungen des
Zusatzstoffs auf die menschliche Gesundheit möglich ist.

Erfüllt der Zusatzstoff die Sicherheitsanforderungen und sonstigen Erfordernisse,
so schlägt die Kommission innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des
EBLS-Gutachtens einen Verordnungsentwurf vor, mit dem der Zusatzstoff für zehn
Jahre zugelassen wird und der Höchstwerte für Rückstände des Wirkstoffs festsetzt.
Alle Zulassungen können jeweils um zehn Jahre verlängert werden; der entsprechende
Antrag muss spätestens ein Jahr vor Ablauf der Zulassung bei der EBLS gestellt
werden.

Unternehmen, die gegenwärtig Futtermittelzusatzstoffe in den Verkehr bringen, die
bereits nach den alten Vorschriften zugelassen wurden, haben dies der EBLS
mitzuteilen.

Die EBLS wird die Informationen über die derzeit geltenden Zulassungen prüfen und
die Kommission unterrichten. Trotzdem müssen die Unternehmen innerhalb von sieben
Jahren nach dem Inkrafttreten der Verordnung oder ein Jahr vor dem Auslaufen der
bestehenden Zulassung einen Antrag auf Neubewertung und Neuzulassung stellen.

Zulassungen in bestimmten Kategorien werden an einen Zulassungsinhaber geknüpft,
der für die Durchführung eines Überwachungsplans nach dem Inverkehrbringen
zuständig ist. Der Zulassungsinhaber muss der Behörde etwaige neue Informationen
über die Sicherheit des Erzeugnisses mitteilen.

Über die heute vorgeschlagene Verordnung müssen Ministerrat und Europäisches
Parlament gemeinsam entscheiden.

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