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@grar.de Aktuell - 25.03.2002

LKW-Maut: Landwirtschafts-Fahrzeuge bleiben befreit


Berlin (agrar.de) - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 22. März die
Einführung einer streckenbezogenen Autobahn-Maut für schwere Nutzfahrzeuge
gebilligt. Die ab 2003 vorgesehene Maut sieht eine Abgabe von durchschnittlich 15
Cent pro Kilometer für LKW über 12 Tonnen vor. Als erfreulich bezeichnet der
Deutsche Bauernverband (DBV), dass auf Drängen des Bundesrates die Maut
nur für Fahrzeuge gilt, die ausschließlich für den Güterverkehr bestimmt sind.
Landwirtschaftliche Zugmaschinen - wie Unimog oder Fast-Trac - sind somit von der
Autobahn-Maut befreit. Damit kommt der Gesetzgeber einer zentralen Forderung des
DBV nach. Ursprünglich sollten alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht
von über 12 Tonnen eine Mautgebühr bezahlen.

Kritisch sieht der DBV dagegen, dass die Mautgebühren laut Gesetz nur zur
mindestens der Hälfte in die Verkehrsinfrastruktur investiert werden sollen.
Außerdem sollen dabei neben der Straße alle anderen Verkehrsträger berücksichtigt
werden. Der DBV dagegen hatte vorgeschlagen, dass die Mittel aus der Maut
ausschließlich in den Straßenbau investiert werden sollten. Denn insbesondere für
den Infrastrukturausbau im ländlichen Raum hat die Straße eindeutig Priorität.

Die durch die Maut verursachten Mehrkosten belasten das Transportgewerbe. Damit
wird auch die Wettbewerbsfähigkeit vieler mittelständischer Unternehmen der Agrar-
und Ernährungswirtschaft im ländlichen Raum getroffen. Daher fordert der DBV über
das Mautgesetz hinaus eine deutliche Kompensation der Mautgebühren für das
Transportgewerbe durch entsprechende Steuererleichterungen.

Information: Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Godesberger Allee
142-148, 53175 Bonn, Tel.: 0228-81980, Fax: 0228-8198205, E-Mail

 


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