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@grar.de Aktuell - 25.03.2002

Bundesrat: Schächten von Tieren nur schonend und tierschutzkonform


Berlin (agrar.de) - Unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom 15. Januar dieses Jahres, in dem klargestellt worden war, dass muslimische
Metzger unter bestimmten Voraussetzungen für das Schächten eine
Ausnahmegenehmigung von der Betäubungspflicht erhalten können, hat der
Bundesrat am vergangenen Freitag die Bundesregierung in einem Beschluß
aufgefordert, unverzüglich nähere Regelungen dazu zu treffen, unter welchen
Umständen das Schächten ausnahmsweise zulässig ist.

Nach Auffassung des Bundesrates wirft des Urteil des Bundesverfassungsgerichts
eine Reihe von tierschutzrechtlichen Fragen auf, die umgehend geklärt werden
müssen. Der Bundesrat hält es im Interesse des Tierschutzes für unerlässlich, dass
die Bundesregierung ihrer Verantwortung nachkommt, den Ablauf des Schächtens so
schonend und so tierschutzkonform wie immer möglich bundeseinheitlich
vorzuschreiben. Dabei müsse eindeutig der Ausnahmecharakter des Schächtens im eng
begrenzten Rahmen einer religiösen Handlung zum Ausdruck kommen. Zur Begründung
heißt es, der Staat trage für den Schutz der Tiere als Mitgeschöpfe eine besondere
Verantwortung. Der Verzicht auf eine Betäubung müsse klaren Ausnahmecharakter
haben und dürfe nur unter den vom Bundesverfassungsgericht umrissenen engen
Voraussetzungen zulässig sein. Nach Auffassung des Bundesrates sind Regelungen für
die Sachkunde und Eignung der schächtenden Personen, für eine den
Tierschutzgrundsätzen entsprechende Ruhigstellung bzw. Fixierung der Tiere, für
die Verwendung geeigneter Gerätschaften sowie für eine ordnungsgemäße Durchführung
des Schächtschnitts unabdingbar. Darüber hinaus unterstützt der Bundesrat
ausdrücklich die Initiativen, das Staatsziel 'Tierschutz' im Grundgesetz
aufzunehmen und erinnert in diesem Zusammenhang an einen vor ca. drei Jahren
gefassten Beschluss.

Links zum Thema Koscher und Halal.

 


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