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@grar.de Aktuell - 25.03.2002

Künast: 'Landwirte sollen Energiewirte werden können'

Förderung für Bioenergieanlagen für 2002 verbessert


Berline (agrar.de) - Mit den heute in Kraft getretenen neuen
Förderrichtlinien des Marktanreizprogramms hat das
Bundeswirtschaftsministerium die Förderung für Biomasseverbrennungs- und
Biogasanlagen sowie Solarkollektoren verbessert. 'Ich begrüße diese Maßnahme, für
die wir uns mit Nachdruck eingesetzt haben. Sie schafft stärkere Anreize für
Landwirte, sich im Bereich erneuerbarer Energien zu engagieren. Dies ist ein
weiterer Baustein der Agrarwende', sagte Bundesverbraucherministerin Renate
Künast. Die Nutzung von Bioenergien eröffne neue Einkommensquellen, schone die
Umwelt und schaffe Arbeitsplätze auch in strukturschwachen Gebieten.

Im Interesse einer nachhaltigen Energieversorgung fördert die Bundesregierung seit
1999 mit kräftig aufgestockten Fördermitteln die Errichtung von Anlagen zur
Nutzung erneuerbarer Energien mit dem Marktanreizprogramm. Von der Bundesregierung
wurden hierfür von 1999 bis Ende diesen Jahres rund 540 Millionen Euro
bereitgestellt. Die Förderung von Biomasseverbrennungs- und Biogasanlagen zur
Wärme und Stromgewinnung ist neben Solarkollektoren wichtigster Förderschwerpunkt
im Rahmen dieser Maßnahme. Nach haushaltsbedingten Kürzungen in 2001 hat sich das
Bundesverbraucherministerium für die Aufstockung und Verbesserung der Förderung
massiv eingesetzt. Mit der Neuauflage des Marktanreizprogramms wurden die Mittel
für das laufende Jahr auf 190 Millionen Euro aufgestockt. Daneben konnten
deutliche Verbesserungen bei den Förderkonditionen erreicht werden, die nun in
Kraft getreten sind.

Künftig werden Holzpellet- und Holzhackschnitzelanlagen mit einer installierten
Leistung bis 100 Kilowatt (kW) mit 55 Euro pro kW (bisher 100 Mark je kW)
gefördert. Für Anlagen bis 50 kW mit einem Kesselwirkungsgrad ab 90 Prozent wird
ein Fördermindestbetrag von 1.500 Euro gewährt, der dem hohen Investitionsbedarf
kleiner Anlagen besonders Rechnung trägt.

Bei Biomasseverbrennungsanlagen von mehr als 100 kW erfolgt die Förderung über
Teilschulderlasse und zinsverbilligte Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Der Teilschulderlass beträgt künftig 55 Euro je kW installierter Leistung bis zu
einem Förderhöchstbetrag von 250.000 Euro je Anlage. Bisher wurde hier ein fester
Teilschulderlass von 10.000 Mark (rd. 5000 Euro) je Anlage gewährt.

Bei Biogasanlagen wird die im letzten Jahr weggefallene Förderung wieder
aufgenommen. Für Biogasanlagen bis 70 kW Stromerzeugungsleistung wird künftig ein
Teilschulderlass von 15.000 Euro gewährt. Das bedeutet, dass sich bei einer
Darlehensfinanzierung der rückzahlbare Betrag um diesen Betrag vermindert. Dies
ist eine wichtige Hilfe, damit sich auch kleinere Biogasanlagen, wie sie in der
Landwirtschaft betrieben werden, rechnen. Die Kumulation der Bundesförderung mit
anderen Fördermöglichkeiten ist im Rahmen bestimmter Grenzen zugelassen.

Links zum Thema Energie,
Links zum Thema Förderung.

 


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