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@grar.de Aktuell - 23.03.2002

Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss zur Reform der Landwirtschaftlichen Rentenbank an


Berlin (agrar.de) - Der Bundesrat hat in seiner gestrigen Sitzung den
Vermittlungsausschuss zur geplanten Reform der Landwirtschaftlichen
Rentenbank
angerufen.

Kritisiert wird insbesondere die vorgesehene Stärkung des Bundes, die nach
Auffassung des Bundesrates der hohen Bedeutung der Entwicklung des ländlichen
Raumes nicht gerecht wird. Zudem würden Finanzierungsmöglichkeiten der
Landwirtschaftlichen Rentenbank für Förderungen, die ausschließlich durch die
Länder geleistet werden, ausgeschlossen.

Der Bundesrat sprach sich ferner gegen die Reduzierung des Verwaltungsrates auf
zwei Landesminister(innen) aus und möchte die bisher sechs Verwaltungsratsmandate
für die Länder beibehalten. Damit soll, so die Begründung, die notwendige
Abstimmung der Aktivitäten sicher gestellt werden. Die Zuständigkeit für die
Landwirtschaftsförderung liege bei den Ländern. Der Bund wirke lediglich auf der
Grundlage von in der Verfassung geregelten Gemeinschaftsaufgaben an der Erfüllung
bestimmter Länderaufgaben mit. Wenn die Landwirtschaftliche Rentenbank als Anstalt
des Bundes bei diesen Aufgaben mitwirke, bedürfe dies einer engen Abstimmung mit
den Ländern. Dies sei durch angemessene Vertretung der Länder im bisherigen Umfang
sicher zu stellen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die größere Zahl der Länder
nach der Wiedervereinigung ohnehin größere Zeitintervalle und damit eine geringere
Präsenz der Länder bewirke.

Auch die im Gesetz vorgesehene Vorschrift, wonach die Bundesministerin oder der
Bundesminister für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft einen Sitz im
Verwaltungsrat hat, soll gestrichen werden. Es wird als ausreichend angesehen,
wenn der Bund durch je einen Vertreter des Bundesministeriums für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
sowie des Bundesministeriums
für Finanzen im Verwaltungsrat - wie an anderer Stelle im Gesetz vorgesehen - und
damit jedenfalls auch auf politischer Ebene vertreten sein kann. Die im Gesetz
vorgesehene Bestimmung, dass die Bundesministerin oder der Bundesminister für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Stellvertreter des Vorsitzenden
des Verwaltungsrates ist, soll dahingehend geändert werden, dass der
Stellvertreter vom Verwaltungsrat aus den Reihen der Vertreter der Öffentlichen
Hand gewählt wird.

Im Vordergrund der Novellierung des aus dem Jahre 1949 stammenden Gesetzes steht
die Schärfung des Profils der Landwirtschaftlichen Rentenbank als Förderbank im
Geschäftsbereich des Bundes, die Stärkung des Einflusses des Bundes in den Gremien
der Bank sowie die Neuorganisation der staatlichen Aufsicht. Die staatliche
Aufsicht soll künftig nicht mehr durch einen Kommissar der Bundesregierung,
sondern durch das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft als Aufsichtsbehörde ausgeübt werden.

Links zum Thema Förderung,
Links zum Thema Banken.

 


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