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@grar.de Aktuell - 23.03.2002

Bundesrat fordert Novellierung der Umweltverträglichkeitsprüfung von Tierhaltungsanlagen


Berlin (agrar.de) - Der Bundesrat hat die Bundesregierung um Prüfung
gebeten, ob die deutsche Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Union zur
'Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten'
bei Tierhaltungsanlagen dahingehend novelliert werden kann, dass durch Änderung
der Bezugsgrößen (zum Beispiel durch Heraufsetzung der Untergrenze auf 100
Großvieheinheiten) die bürokratischen Hürden für kleinere und mittlere
landwirtschaftliche Betriebe so gering wie möglich gehalten werden.

In der gestern verabschiedeten Entschließung weist der Bundesrat jedoch auch
darauf hin, dass alle Intensivtierhaltungsanlagen, bei denen auf Grund ihrer Art,
ihrer Größe oder ihres Standortes mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu
rechnen ist, vor der Genehmigung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu
unterziehen sind.

Ein Verordnungsentwurf über genehmigungsbedürftige Anlagen erhielt nicht die für
eine Zuleitung an die Bundesregierung erforderliche Mehrheit.

Links zum Thema &url3%Gesetze und Verordnungen,
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