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@grar.de Aktuell - 21.03.2002

BBV: Wettbewerbsfähigkeit der Ökobauern verbessern

Stellungnahme zur EG-Ökoverordnung 2092/91


München (agrar.de) - Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Ökobauern muss
verbessert werden. Aus diesem Grund fordert der Bayerische Bauernverband
(BBV) das Niveau der EG-Ökoverordnung anzuheben. Das BBV-Präsidium folgte
am vergangenen Montag der folgenden Stellungsnahme der Arbeitsgruppe Ökolandbau im
BBV zur EG-Ökoverordnung 2092/91:

'Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes stellt fest, dass die
EG-Ökoverordnung eine wichtige Grundlage für die Wirtschaftsweise ökologischer
Betriebe in der Europäischen Union darstellt. Da das neue deutsche Bio-Siegel auf
Grundlage der EG-Ökoverordnung basiert, die deutschen Ökobauern aber im Gegensatz
zu vielen anderen europäischen Ökobauern vorwiegend mit höheren
Produktionsstandards produzieren, muss das Niveau der EG-Ökoverordnung angehoben
werden, um Wettbewerbsnachteile der heimischen Ökobauern abzubauen.

Zudem wird mit einer Anhebung des EG-Ökoverordnungsniveaus der Grundgedanke des
ökologischen Landbaus, nämlich die Kreislaufwirtschaft, verbunden mit einem hohen
Schutz der natürlichen Ressourcen, weiter verbessert.

Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes fordert, dass:

- die Gesamtbetriebsumstellung eine unabdingbare Voraussetzung der biologischen
Wirtschaftsweise sein muss. Es muss das Prinzip der 'Bewirtschafter-Einheit'
gelten; d. h. eine Person darf in einem Gebiet nicht gleichzeitig einen
konventionell und ökologisch wirtschaftenden Betrieb führen. Zudem müssen
Umgehungsmöglichkeiten wie z. B. Betriebsteilungen vollständig ausgeschlossen
sein.

- die Anwendung von konventionellen Wirtschaftsdüngern bei ökologisch
wirtschaftenden Betrieben nur in Ausnahmefällen zugelassen wird.

- die in der Nutztierfütterung zugelassenen konventionellen Futtermittel stark
eingeschränkt werden.

- in der ökologischen Schweinehaltung nicht wie bisher 20 Prozent, sondern nur
maximal 15 Prozent konventionelle Futtermittel erlaubt werden. Langfristiges Ziel
sollte die vollständige Fütterung landwirtschaftlicher Nutztiere mit ökologischen
Futtermitteln sein.

- Ökofuttermittel mindestens zu 50 Prozent vom eigenen Ökobetrieb stammen müssen.

- die Erlaubnis der ganzjährigen Silagefütterung von Rindern eingeschränkt wird.
Mind. 60 Prozent der Trockenmasse in der Futterration müssen aus Rauhfutter aus
dem eigenen Betrieb bestehen. Der Grünfutteranteil der Rinder muss im Sommer
mindestens 50 Prozent betragen.

- die höchstzulässige Anzahl für Mastschweine auf 10/ha, für Masthühner auf 280/ha
und für Legehennen auf 140/ha reduziert wird.

Mit der Zunahme der Anzahl ökologisch wirtschaftender Betriebe ist eine
entsprechende Ausweitung der Warenströme verbunden. Vor diesem Hintergrund wird
die Politik aufgefordert, im Sinne der Erzeuger und Verbraucher das bestehende
Öko-Kontrollsystem von den Futtermitteln bis hin zum Lebensmitteleinzelhandel zu
überprüfen und eventuell auftretende Lücken zu schließen. Ziel müssen
Ökokontrollen sein, die im In- und Ausland das Vertrauen sowohl der Marktpartner
als auch der Verbraucher sichern.

Links zum Thema Bio-Landbau,
Links zum Thema Verbände.

 


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