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@grar.de Aktuell - 21.03.2002

Sinner fordert generelles Verbot von Fleischknochenmehl

Künast muss Lücke bei der BSE-Bekämpfung schließen


München (agrar.de) - Die Düngung von landwirtschaftlich genutzten Flächen mit
Fleischknochenmehl und Fischmehl muss verboten werden. Dies hat heute der
bayerische Verbraucherschutzminister Eberhard Sinner in München gefordert. Nur so
könne eine wichtige Lücke bei der Bekämpfung von BSE wirksam geschlossen werden.

Sinner: 'Es besteht die große Gefahr, dass auf diesem Weg auch belastetes Tiermehl
auf die Flächen ausgebracht wird. Eine analytische Unterscheidung von
Fleischknochenmehl und möglicherweise BSE-belastetem Tiermehl ist nicht möglich.'
Das Düngen mit Fleischknochenmehl auf landwirtschaftliche Flächen ist nach der
geltenden Düngemittel-Verordnung des Bundes zulässig.

Das nach der Düngemittel-Verordnung zulässige Fleischknochenmehl darf zwar kein
Risikomaterial enthalten und wird beim Herstellungsprozess einem Erhitzungsvorgang
unterzogen. Allerdings wäre eine nicht erlaubte Vermischung mit Tiermehl derzeit
nicht nachzuweisen.

Von einer ungeschützten Lagerung und der Ausbringung von Fleischknochenmehl geht
darüber hinaus die Gefahr aus, dass wiederkäuende Wildtiere die Substanz
aufnehmen. Das Verfüttern von Fleischknochenmehl und Tiermehl ist aber
grundsätzlich verboten.

Links zum Thema BSE,
Links zum Thema Düngung.

 


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