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@grar.de Aktuell - 19.03.2002

Waldbesitzer: Umweltministerium weicht vor Haftungsverpflichtung für Waldschäden zurück


Berlin (agrar.de) - In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zu der
Richtlinie für eine europäische und nationale Umwelthaftung der Europäischen
Kommission, vertritt die Bundesregierung den Standpunkt, dass eine Haftung des
Staates 'sachlich nicht gerechtfertigt' sei. Wegen 'unüberschaubarer zusätzlicher
finanzieller und sonstiger Risiken' kritisiert die Bundesregierung den von der
Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlag, der eine 'Ausfallhaftung' des Staates
für Schäden beispielsweise durch Luftschadstoffe an der 'biologischen Vielfalt'
vorsieht.

Eine Ökohaftung des Staates wird abgelehnt, weil sie 'im Widerspruch zum
Verursacherprinzip' stünde und die Erfassung der Schäden 'mit erheblichem Aufwand'
verbunden sei.

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) wirft der
Bundesregierung vor, sie lasse die Waldbesitzer im sauren Regen stehen, obwohl die
Regierungsparteien zu Oppositionszeiten lautstark eine Entschädigungsregelung für
immissionsbedingte Waldschäden eingefordert hätten. Für die Waldbesitzer ist es
nicht akzeptabel, dass der Staat seine Pflicht zum Schutz des Eigentums grob
vernachlässige, wenn er keine geeignete gesetzliche Regelung zur Entschädigung der
messbaren Vermögensschäden der Waldbesitzer schaffe.

'Eine unmittelbare Zuordnung der sog. Distanz- und Summationsschäden zu den
einzelnen luftverschmutzenden Schadensverursachern ist nicht möglich. Deshalb hat
der Staat selbst eine Haftungsverpflichtung für die von ihm zugelassenen Schäden',
so der Präsident der AGDW, Michael Prinz zu Salm-Salm.

Die Waldbesitzerverbände betonen, es gehe hierbei nicht um eine Vergütung, sondern
um die Schutzpflicht des Staates, die dem Vorsorgegedanken entspreche. Denn eine
geeignete Entschädigungsregelung zwinge den Staat zu einer wirksamen Politik, die
Schäden erst gar nicht entstehen zu lassen.

Die Antwort der Bundesregierung sei umso unverständlicher, da das
Umweltministerium bei der Formulierung von Naturschutzauflagen sonst
außerordentlich erfindungsreich sei. Mindestens diese Kreativität erwarten die
Waldbesitzer nun auch, wenn es um den verfassungsgemäßen Schutz des Eigentums und
um die Beseitigung von Umweltschäden gehe.

Information: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW),
Reinhardtstr. 18, 10117 Berlin, Tel.: 030-31807923, Fax: 030-31807924,
E-Mail.

Links zum Thema Wald und Forst.

 


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