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@grar.de Aktuell - 19.03.2002

Neuausrichtung des Informationsinstrumentariums bei Agrarerzeugnissen


Berlin (agrar.de) - Die Bundesregierung bestimmt die Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als zuständige Stelle bei der
Neuausrichtung der gemeinschaftlichen Informations- und Absatzfördermaßnahmen für
Agrarerzeugnisse. Dies erklärt sie nach Informationen des
Bundestags-Pressedienstes in einem Gesetzentwurf. Die Bundesantstalt soll die im
Gemeinschaftsrecht vorgesehenen Prüfungen gewährleisten.

Mit dem Vorhaben eines so genannte 'Agrarabsatzförderungsdurchführungsgesetz'
möchte der Bund Verordnungen des EU-Rates über Informations- und
Absatzfördermaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt umsetzen. Laut Entwurf
sollen auch Duldungs- und Mitwirkungspflichten auf Seiten des Begünstigten
festgelegt werden.

Außerdem seien Ermächtigungen durch das Verbraucherschutzministerium zum Erlass
von Rechtsordnungen zu ermöglichen. Zur Begründung einer bundesgesetzlichen
Regelung heißt es, die sektorübergreifende Neuausrichtung, die die bisherigen
sektorspezifischen gemeinschaftlichen Absatzförderungsregelungen ersetzt,
erfordere eine zuständige innerstaatliche Stelle.

In ihrer Stellungnahme verlangt die Länderkammer von der Bundesregierung, dass sie
bei EU-Kommissionen und Rat geeignete Initiativen ergreift, um ein erweitertes
Rahmenrecht zur Zulassung regionaler, kombinierter Qualitäts- und Herkunftszeichen
zu schaffen.

Aus ihrer Sicht lässt das Gemeinschaftsrecht mehr Spielraum für nationale oder
regionale Programme, die dem Verbraucher gleichzeitig die kontrollierte Qualität
und Herkunft des nachgefragten Erzeugnisses garantierten. Diese Forderung berührt
nach Auffassung der Bundesregierung jedoch nicht den Regelungsinhalt des
Gesetzentwurfes.

Links zum Thema Förderung.

 


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