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@grar.de Aktuell - 15.03.2002

EU-Parlament will Verfütterungsverbot von Tiermehl lockern


Straßburg (agrar.de) - Fleisch- und Knochenmehl soll unter strengen
Sicherheitsbestimmungen wieder zur Verfütterung an Schweine und Geflügel
verfüttert werden dürfen. Hierfür sprach sich das Europäische Parlament (EP) sich
mit großer Mehrheit aus. Tiermehl an Rinder und andere Wiederkäuer zu verfüttern
soll weiterhin verboten bleiben.

Für Nicht-Wiederkäuer dürfen Fleisch- und Knochenmehl nur dann eingesetzt werden,
wenn es nach den strengen EU-Standards sterilisiert worden ist und von Tieren
stammt, die für den menschlichen Verzehr geeignet sind. Eine endgültige
Entscheidung soll bis spätestens Anfang September in einem Vermittlungsverfahren
fallen.

Links zu Thema Tierernährung.

 


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