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@grar.de Aktuell - 13.03.2002

BSE: Kommission genehmigt Beihilfemaßnahmen für Landwirte in Nordrhein-Westfalen


Brüssel/Berlin (agrar.de) - Die Europäische Kommission hat Deutschland
(Nordrhein-Westfalen) ermächtigt, Rinderhaltern, die zwischen November 2000 und
März 2001 im Zuge der BSE-Krise Einkommensverluste erlitten haben, staatliche
Beihilfen in Höhe von rund 1 Mio. Euro zu gewähren. In der Regel sind staatliche
Beihilfen dieser Art nicht gestattet. Die Kommission erkennt jedoch an, dass die
derzeitige Krise auf dem Rindfleischmarkt ein außergewöhnliches Ereignis
darstellt, das diese Unterstützungsmaßnahmen rechtfertigt.

Das Sofortprogramm sieht Liquiditätsbeihilfen vor, die in Form von Zinszuschüssen
in Höhe von 5 Prozent auf die von den Rinderhaltern aufgenommenen Darlehen gewährt
werden. Die Landwirte können Darlehen in Höhe von maximal 500 Euro pro Tier mit
einem Alter von mehr als sechs Monaten bzw. von maximal 250 Euro für jüngere Tiere
erhalten. Der Zinszuschuss beträgt somit maximal 25 Euro pro Tier. Die deutschen
Behörden gehen von 100 bis 500 Begünstigten aus. Die Beihilfen, die im Rahmen des
genehmigten Programms gezahlt werden, belaufen sich auf insgesamt 1.022.583 Euro.

Links zum Thema BSE.

 


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