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@grar.de Aktuell - 13.03.2002

Saarland: Mörsdorf stellt Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswaldgesetzes vor


Saarbrücken (agrar.de) - Das Landeswaldgesetz vom 26. Oktober 1977 enthält
zahlreiche Paragrafen, die seit dessen In-Krafttreten unverändert fortgelten. Die
Praxis habe gezeigt, dass insbesondere die Grundsätze für die Waldbewirtschaftung,
die Bestimmungen gegen die Waldverwüstung sowie die Regelung zum Reiten im Wald
einem modernen waldpolitischen Verständnis nicht mehr entsprechen, so das
Ministeriums für Umwelt.

Der neue Gesetzentwurf des Ministeriums soll hier Abhilfe schaffen, indem neuere
waldwirtschaftliche und politische Erkenntnisse Eingang in den Entwurf finden.
Ziel der Gesetzesänderung sei es, die naturnahe Waldbewirtschaftung im Saarland zu
etablieren. Dies werde erreicht durch:

- Verankerung der naturnahen Waldbewirtschaftung an zahlreichen Stellen im
Entwurf.
- Definition der guten fachlichen Praxis der Waldbewirtschaftung in § 11, Erhöhung
der Verpflichtungen für den Waldbesitzer.
- Definition Kahlhieb in § 12 (flächenhafte Nutzung über 0,3 ha).
- Einführung eines Kahlhiebverbots (§ 12), welches ausnahmslos im Staatswald und
mit Ausnahmen im Privatwald gilt.
- Anzeigepflichtigkeit von Kahlhieben bis zu 1 ha im Privatwald,
Genehmigungspflicht von Kahlhieben über 1 ha bis 4 ha, generelles Kahlhiebsverbot
über 4 ha.
- Betonung des Schutzgedankens durch nähere Definition von Naturwaldzellen (§ 20
a) und Einführung des Begriffs des Waldschutzgebiets (§ 20 b).
- Liberalisierung des Reitens im Wald durch Aufhebung der Trennung von
Verdichtungsraum und sonstigem Raum.
- Gesetzliche Verankerung der wesentlichen Bewirtschaftungsgrundsätze der
naturnahen Waldwirtschaft für den Staatswald.
- Verpflichtung zur Bewirtschaftung des Kommunalwalds entsprechend den Vorgaben
für den Staatswald, unter Einräumung der Möglichkeit für Kommunen, andere
Bewirtschaftungsgrundsätze zu beschließen.

Minister Mörsdorf: 'Mit diesem Waldgesetz wird das Saarland bundesweit eine
Vorreiterrolle einnehmen.'
Nachdem die interne Abstimmung abgeschlossen ist, geht der Gesetzesentwurf jetzt
in die externe Anhörung.

Links zum Thema Wald und Forst,
Links zum Bundesland Saarland.

 


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