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@grar.de Aktuell - 12.03.2002

Machbarkeitsstudie zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung vorgelegt

Kapitaldeckungsverfahren bringt kurzfristig keine Entlastung


Berlin (agrar.de) - Im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums ist durch ein
versicherungsmathematisches Unternehmen eine 'Machbarkeitsstudie zur möglichen
Modifikation der Finanzierung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung' (LUV)
erstellt worden. Der Ergebnisbericht (PDF-Datei) und eine
Kurzfassung liegt nunmehr vor. Die Ergebnisse der Studie fließen in die
Beratungen der auf Wunsch der Koalitionsfraktionen gebildeten Arbeitsgruppe
'Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung' ein.

Anlass für das Gutachten waren Überlegungen, insbesondere innerhalb des
Berufsstandes, Landwirte bei ihren LUV-Beiträgen, zum Beispiel durch die
Einführung eines Kapitaldeckungsverfahrens für Neurentenfälle, zu entlasten. Nach
geltendem Recht wird die LUV im Rahmen eines Umlageverfahrens finanziert: Die
beitragspflichtigen Landwirte decken mit ihren Beiträgen die Aufwendungen, die den
landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften im abgelaufenen Kalenderjahr
entstanden sind. Sie werden dabei in erheblichem Umfang durch Bundeszuschüsse
entlastet: 2002 stellt das Ministerium erneut rund 256 Millionen Euro zugunsten
einer Beitragsreduzierung in der LUV zur Verfügung.

In der nun vorliegenden 'Machbarkeitsstudie' werden die künftigen finanziellen
Belastungen der Landwirte und des Bundes berechnet, wenn die Finanzierung für
Neurentenfälle auf ein Kapitaldeckungsverfahren umgestellt würde, und mit dem
gegenwärtigen Finanzierungsverfahren verglichen: Wird das bisherige
Finanzierungssystem fortgeführt, so ist bei weiter anhaltendem Strukturwandel in
der Landwirtschaft mit einer steigenden Rentenlast zu rechnen, die zu Lasten der
Landwirte gehen wird. Die Beitragsbelastung der Landwirte würde aber auch dann
deutlich steigen, wenn ein Kapitaldeckungsverfahrens für Neurenten eingeführt und
die Bundeszuschüsse in bisheriger Höhe fortgeführt würden. Sie würde sich erst
langfristig abbauen. Landwirte würden bei den Rentenlasten durch Einführung eines
Kapitaldeckungsverfahrens nur dann nach wenigen Jahren entlastet, wenn der Bund
vollständig die bestehende Rentenaltlast übernehmen würde. Hierdurch würde der
Bundeshaushalt aber voraussichtlich für einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren über
den bisherigen Umfang von rund 256 Millionen Euro hinaus durch Bundeszuschüsse an
die Träger der LUV belastet werden.

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