Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 12.03.2002

Niedersachsen: Landtag verabschiedet neues Waldgesetz


Hannover (agrar.de) - Mit dem heute vom Landtag verabschiedeten neuen
Niedersächsischen Wald- und Landschaftsordnungsgesetz (NWaldLG) sowie dem
bereits vor einem Jahr in Kraft getretenen Niedersächsischen Jagdgesetz habe das
Land ein zeitgemäßes hochmodernes Regelwerk geschaffen, betonte heute
Landwirtschaftsminister Uwe Bartels.

Unnötiger Gesetzesballast sei damit abgeworfen und durch präzise Regelungen mehr
Bürgernähe erreicht worden, so Bartels weiter. Von den drei Hauptfunktionen des
Waldes ausgehend, nämlich der wirtschaftlichen Nutzfunktion des wichtigen
nachwachsenden Rohstoffes Holz, der Bedeutung vor allem für die Leistungsfähigkeit
des Naturhaushaltes, insbesondere als Lebensraum für wildlebende Tiere und
Pflanzen, das Klima, den Wasserhaushalt, die Bodenfruchtbarkeit und das
Landschaftsbild, zusammengefasst als der Schutzfunktion und der Bedeutung für die
Erholung der Bevölkerung, also der Erholungsfunktion, werden alle wichtigen
Details geregelt.

Z. B. der Schutz des Waldes vor Eingriffen durch Projekte wie Verkehrsbauten,
Siedlungen oder Bodenabbau. Ferner seien die Kennzeichen der ordnungsgemäßen
Forstwirtschaft aufgenommen worden. Die betreffen vor allem den ökologischen
Schutz des Waldes, das heißt, die Langfristigkeit und Nachhaltigkeit der
Produktion, Erhaltung der Waldökosysteme als Lebensraum einer artenreichen
Pflanzen- und Tierwelt, das Hinwirken auf gesunde stabile und vielfältige Wälder
mit standortgerechten Baumarten und ausreichendem Alt- und Totholz, allgemeine
Bodenschonung, weitgehenden Verzicht auf Pflanzenschutzmittel sowie die Wild- und
Waldschadensvermeidung.

Die rechtlichen Bedingungen für das Betreten, also das Begehen, das Radfahren und
das Reiten im Wald bleiben auch im neuen Gesetz erhalten. Sie sind allerdings
durch eine unmittelbare Haltungsausschlussregelung ergänzt worden. Diese sichert
die Grundbesitzenden im angemessenen Rahmen ab und trägt insbesondere auch dem
Charakter des zunehmend naturnahen Waldes außerhalb der Wege und seinen
Bewirtschaftungserfordernissen Rechnung. Die einvernehmliche Präzisierung des
Begriffes Betreten 'auf eigene Gefahr' lässt besser als die frühere
Entwurfsfassung erkennen, dass Menschen durchaus auch bei Dunkelheit die Wege zu
Fuß im Wald verlassen dürfen, allerdings auf eigenes Risiko. Die Regelungen für
das Reiten weisen auch weiterhin Niedersachsen als reiterfreundliches Land aus.

Links zum Thema Wald und Forst,
Links zum Bundesland Niedersachsen.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de