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@grar.de Aktuell - 07.03.2002

Hessische Bauern beim Pflanzenschutz benachteiligt

Bauernverband fordert Aufhebung des 10-Meter-Uferschutzbereiches


Friedrichsdorf (agrar.de) - Die Vorstandsmitglieder des Hessischen
Bauernverbandes
forderten in ihrer Sitzung am 7. März 2002 in Friedrichsdorf
das Hessische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten (MULF)
mit Nachdruck auf, die Regelungen über den 10-Meter-Uferschutzbereich im
Hessischen Wassergesetz, die unter anderem ein Verbot des Einsatzes von Dünge- und
Pflanzenschutzmitteln vorsehen, endlich aufzuheben. Der Präsident des Hessischen
Bauernverbandes, Heinz Christian Bär, stellte klar, dass es sich hierbei um eine
alte Forderung des Verbandes handelt, die in Stellungnahmen und Schreiben
wiederholt vorgetragen worden sei.

Die Tatsache, dass das Land Hessen bundesweit extreme Regelungen hinsichtlich der
Ausdehnung des Uferschutzbereiches und die darin geltenden Bewirtschaftungsverbote
erlassen hat, stieß auf völliges Unverständnis. In den benachbarten Bundesländern
Bayern und Baden-Württemberg gebe es diesbezüglich keinerlei Beschränkungen, in
Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gelte ein Meter, betonte der
Bauernverbandspräsident. Diese Wettbewerbsverzerrung gegenüber den Kollegen in
anderen Bundesländern könne keinesfalls hingenommen werden.

Vor dem Hintergrund, dass bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in der
Landwirtschaft inzwischen modernste Technik eingesetzt wird, sei eine
unbedenkliche Anwendung unter Berücksichtigung der Regeln der guten fachlichen
Praxis auch in einem geringen Abstand zu Gewässern möglich. Deshalb sei die starre
Abstandsvorschrift des Hessischen Wassergesetzes nicht mehr zeitgemäß und müsse
abgeschafft werden.

Abschließend wies Präsident Bär darauf hin, dass bei der Zulassung von
Pflanzenschutzmitteln der einzuhaltende Abstand zu Gewässern wirkstoffspezifisch
geregelt und in entsprechenden Anwendungsvorschriften festgelegt sei. Ein pauschal
vorgeschriebener starrer Mindestabstand von 10 Metern werde durch diese
wirkstoffspezifischen Zulassungsbestimmungen überflüssig.

Mehrheit für Vorauslizenzmodell

Ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt war die geplante Korrektur der
Nachbauregelung im Kooperationsabkommen. Nachdem Manfred Menz,
Pflanzenbau-Referent des Hessischen Bauernverbandes, die verschiedenen vom
Deutschen Bauernverband entwickelten Modellvarianten vorgestellt hatte, vertraten
die Vorstandsmitglieder übereinstimmend die Meinung, dass die neue Regelung für
Landwirte in jedem Fall günstiger und einfacher sein müsse.

Nach eingehender Diskussion ergab sich mit 17 gegen 6 Stimmen eine klare Mehrheit
für das sogenannte Vorauslizenzmodell. Bei diesem Modell soll die Nachbaugebühr
bereits beim Verkauf von Z-Saatgut erhoben werden. Somit würde der Z-Saatgutkäufer
zunächst belastet, die Nachbaugebühr müsste ihm rückerstattet werden. Das
Nachbauverfahren würde damit von den Nachbauern auf die Z-Saatgutverwender
übertragen. Ob dieser Vorschlag in den Gremien des Deutschen Bauernverbandes
mehrheitsfähig ist, bleibt abzuwarten. Das Ergebnis fließt dann in die jetzt
anstehenden Beratungen mit dem Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter
ein.

Links zum Thema Pflanzenschutz,
Links zum Bundesland Hessen.

 


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