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@grar.de Aktuell - 27.02.2002

Brandenburg: Neue Förderrichtlinie zur Dorferneuerung


Potsdam (agrar.de) - Brandenburgs Agrar- und Umweltministerium hat eine
neue Förderrichtlinie zur Dorferneuerung unterzeichnet, die jetzt in
Kraft getreten ist. Sie enthält wichtige Verbesserungen für Gemeinden,
Privatpersonen und Landwirte. Die Umnutzung vorhandener Bausubstanz ist danach in
größerem Umfang als bisher förderfähig. So sollen Brandenburgs Dörfer attraktiver,
das Ortsbild verbessert und Neubauten auf der 'grünen Wiese' vermieden werden.

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die ihre Bausubstanz für Wohn-, Handels-,
Gewerbe-, Dienstleistungs-, kulturelle, öffentliche oder gemeinschaftliche Zwecke
umnutzen wollen und damit Arbeitsplätze sichern oder neue schaffen, können dafür
mit Fördergeldern vom Land rechnen. Die Maßnahmen sind bis zu 40 Prozent, maximal
mit 100.000 EUR, förderfähig. Der Zuschuss für die Schaffung von Wohn- und
Lagerflächen kann bis 50.000 EUR betragen. In Einzelfällen können auch
Nichtlandwirte die Förderung erhalten.

Private Dorferneuerungsmaßnahmen können ebenfalls bis zu 40 Prozent, höchstens
jedoch mit 20.000 EUR, bezuschusst werden. Die Neuregelung ermöglicht es, den
Förderhöchstbetrag auch bei niedrigeren Gesamtkosten als bisher voll
auszuschöpfen. Weil attraktive Dörfer nur durch Eigeninitiative der ortsansässigen
Bevölkerung entstehen, soll die neue Förderrichtlinie deren Engagement wirksam
unterstützen.

Baumaßnahmen insbesondere an kommunalen Gebäuden sollen sich nicht mehr allein an
den Erfordernissen der Ortsbildverbesserung orientieren, sondern die Bedürfnisse
einer zeitgemäßen Nutzung ortsbildprägender oder historisch wertvoller Bausubstanz
berücksichtigen. Wie bisher bleibt die Innenausstattung und der Kauf von
Ausrüstungsgegenständen von der Förderung ausgeschlossen.

Bewilligungsbehörden sind die regionalen Ämter für Flurneuordnung und ländliche
Entwicklung. Privatpersonen können die Anträge direkt bei der Bewilligungsbehörde
stellen. Anträge auf Förderung für das Jahr 2002 müssen bis zum 31.März 2002,
Anträge auf Förderung im kommenden Jahr bis zum 30. November 2002 gestellt werden.
Die Richtlinie wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und zusammen mit
den Antragsformularen ins Internet gestellt. Dort sind auch die Anschriften der
regional zuständigen Bewilligungsbehörden abrufbar.

Links zum Thema Förderung,
Links zum Bundesland Brandenburg.

 


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