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@grar.de Aktuell - 26.02.2002

Tierarzneimittel - Neuordnungsgesetz: Flaschenhals Mischfutterindustrie


Bonn / Düsseldorf (aho) - Anläßlich eines Hearings zum Tierarzneimittel -
Neuordungsgesetz am Donnerstag den 21.02.2002 im Düsseldorfer Landtag äußerte sich
der Geschäftsführer des Deutschen Verbandes Tiernahrung (DVT) Peter
Radewahn skeptisch, ob in der Zukunft zur flächendeckenden Versorgung mit
Fütterungsarzneimittel eine ausreichende Zahl von zertifizierten
Mischfutterbetrieben zur Verfügung stehen werden.

Die Gesetzesinitiative sieht vor, dass nach einer Übergangszeit
Fütterungsarzneimittel nur noch von solchen Mischfutterwerken hergestellt werden
sollen, die eine Zulassung nach § 13 Arzneimittelgesetz besitzen. Hierzu müssen
die Mischfutterwerke die aufwendigen Voraussetzungen der
Pharmastätten-Betriebs-Verordnung erfüllen, um Spurenübertragungen von
Arzneistoffen in andere Mischfutter sowie Mischgenauigkeit, Homogenität und
Qualitätsmanagement bei der Herstellung von Fütterungsarzneimitteln zu
gewährleisten.

Auf die Mischfutterindustrie kommen technische und personelle Investitionen in
erheblicher Höhe zu, um die Produktion von Fütterungsarzneimitteln überhaupt
aufrecht erhalten zu können. Hinzu kommen weitere Kosten für eine getrennte
Lagerhaltung, Dokumentation und Kontrolle der Produktion. Hieraus werden wiederum
nach betriebswirtschaftlichen Kalkulationen erhebliche Kostenbelastungen je Tonne
Fütterungsarzneimittel entstehen, die von den Landwirten zu tragen wären. Schon
jetzt wird für Fütterungsarzneimittel ein erhöhter Mehrwertsteuersatz von 16
Prozent erhoben.

Radewahn stellte den betriebswirtschaftlichen Zusammenhang dar, nachdem ein
'Return of Invest' für die meisten Betriebe kaum zu erwarten sei. Dies liege unter
anderem daran, dass andere Verabreichungsformen wie Arzneimittel zur
Trinkwassermedikation sowie andere Fertigarzneimittel zur unmittelbaren Abgabe an
Landwirte verstärkte Anwendung finden werden. Hinzu komme, dass die Anwendung von
Arzneimitteln in Nutztierbeständen nach dem Willen von Politik und Gesellschaft
insgesamt reduziert werden solle.

In den letzten Monaten mehren sich Stimmen aus der Mischfutterindustrie, die in
der Beschränkung der Herstellung von Fütterungsarzneimitteln auf wenige
Mischfutterhersteller mit einem 'AMG § 13 - Status' eine
Marktverzerrung sehen. Zur Zeit haben in Deutschland etwa 16 Mischfutterwerke
einen 'aktiven AMG § 13 - Status'. Bei weiteren Herstellern 'ruht' dieser Status.
Unbekannt ist mit welchem finanziellen Aufwand dieser 'ruhende' Status reaktiviert
werden kann. Nach Schätzungen werden in Deutschland etwa 100 Mischfutterwerke
benötigt, um eine flächendeckende und zeitnahe Versorgung der landwirtschaftlichen
Betriebe mit Fütterungsarzneimitteln zu gewährleisten.

Der Deutsche Verband Tiernahrung mit Sitz in Bonn vertritt die Interessen von rund
350 deutschen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von insgesamt etwa 4 Milliarden
Euro.

 


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