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@grar.de Aktuell - 25.02.2002

ANJN: Nachtjagd deutlich einschränken


Göttingen (agrar.de) - Auf Anfrage der Jagdzeitschrift 'Die Pirsch' stellt die
Arbeitsgemeinschaft Naturnahe Jagd klar, das eine Bejagung von Wild zur
Nachtzeit weitestgehend abgelehnt wird. Die Nachtzeit ist bei uns die einzige
Tagesperiode, in der unser heimisches Wild den schützenden Wald verlassen kann,
sofern nicht Jäger auf den Hochständen am Waldrand lauern. Nur bei ausreichend
periodischen und täglichen Ruhephasen wird es dem Wild möglich sein, den gegeben
Lebensraum optimal zu nutzen. Wildschäden im Wald können reduziert werden.

Unsere heimischen Wildtiere haben nicht grundsätzlich Angst vor dem Menschen. Erst
die Verfolgung durch uns Jäger führt bei den Tieren zur Scheu und damit zu
geändertem Verhalten im Lebensraum. Zahlreiche Studien belegen dies. So konnte
nachgewiesen werden, das selbst das Standorttreue Rehwild beliebte Wechsel oder
Äsungsflächen an häufig frequentierten Jagdständen meidet oder nur zu Zeiten
nutzt, in denen der Jäger üblicherweise nicht anwesend ist. Wer an einer
schmackhaften Wildwiese kein Rehwild mehr zu Sehen bekommt, sollte mal außerhalb
der üblichen Jagdzeiten sein Glück versuchen, zum Beispiel mittags und möglichst
nicht von der bekannten Kanzel. Die Ergebnisse sind erstaunlich!

Jogger, Wanderer, Pferde oder Mofas beunruhigen unser Wild im übrigen weitaus
weniger als der schleichende oder ansitzende Jäger. Stark beanspruchte
Erholungsgebiete oder Nationalparke zeigen, das unsere Wildtiere sehr genau
erkennen, wer ihnen wann gefährlich werden kann. Es ist in etwa so wie mit dem
satten Löwen in der Zebraherde!

Ein Verbot der Nachtjagd auf alle Wildtiere ist wünschenswert. Der Hirsch im Feld
erkennt nicht, ob der Jäger wohl nur einen Fuchs erlegen will. Auch die Kirrjagd
auf die Schwarzkittel beunruhigt Reh, Hirsch und Hase ebenso.

Dennoch wird auf die Nachtjagd im Feld (und eben nur im Feld!) nicht vollständig
verzichtet werden können. Schwarz-, Rot- und Damwild können dort zur Nachtzeit
erhebliche Schäden anrichten. Dann, und nur dann, erscheint eine Nachtjagd örtlich
notwendig und zulässig. Um die Nachtjagd im Feld weitgehend zu reduzieren sollten
Schutzvorrichtungen einer Bejagung vorgezogen werden. Zusätzlich müssen durch
effektive Jagdmethoden in Herbst und Winter (Gemeinschaftsansitze; Drück- und
Stöberjagden) die Wildbestände rechtzeitig bejagt werden. Dies erfordert
großzügige Freigaben (z. B. beim Rot- oder Damwild nur nach Altersklassen ohne
Rücksicht auf die Trophäe oder auch die Freigabe des männlichen Rehwildes). Ferner
sollten die Nachtansitze ebenfalls in Gruppen erfolgen. So kann die Jagd
erfolgreich sein und auf wenige Tage beschränkt bleiben.

Zusammenfassend lehnt die ANJN eine Bejagung unserer Wildtiere zur Nachtzeit ab!
Ausnahmen bei Wildschäden im Feld, und nur dort, müssen als Kompromiß akzeptiert
werden. Bei der Umsetzung setzt die ANJN auf die Freiwilligkeit der Jäger.
Bürokratische Kontrollen sollten unterbleiben. Eine Aufnahme des Nachtjagdverbotes
im Wald in ein neu gefaßtes Bundesjagdgesetz wäre wünschenswert. Der beste Lohn
für alle Revierinhaber wird bei konsequenter Umsetzung sein, das das Wild bei
verringertem Jagddruck wieder deutlich besser sichtbar wird. Dies allein sollte
Anreiz genug sein.

Information: Arbeitsgemeinschaft Naturnahe Jagd Norddeutschland, Stephan Boschen,
Postfach 2225, 37012 Göttingen, Tel.: 0172-9000364, E-Mail.

Links zum Thema Jagdverbände.

 


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