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@grar.de Aktuell - 22.02.2002

Höfken: Erhalt hoher Sicherheitsstandards in der Gentechnik


Berlin (agrar.de) - Anlässlich der Einbringung des Zweiten Gesetzes zur Änderung
des Gentechnikgesetzes erklärt Ulrike Höfken, verbraucher- und
agrarpolitische Sprecherin und Mitglied der Enquêtekommission 'Recht und Ethik der
modernen Medizin':

'Die Änderung des Gentechnikgesetzes soll optimale Sicherheit gewährleisten und
gleichzeitig Rechtssicherheit für Forschung und Wirtschaft wahren. Das begrüßen
wir ausdrücklich. Gleichzeitig werden Verfahrensvereinfachungen
und –beschleunigungen vorgenommen, soweit das möglich und verantwortbar ist. Das
entlastet Anwender und Behörden gleichermaßen.

Das nun vorgelegte Gesetz wird die Änderung der Richtlinie des Rates über die
Anwendung gentechnisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen – die
sogenannte Systemrichtlinie – in deutsches Recht umsetzen. Die geplante
gleichzeitige Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie konnte leider nicht
realisiert werden, weil es auf EU-Ebene noch keine klare Positionierung in den
zentralen Punkten 'Rückverfolgbarkeit' und 'Kennzeichnung' gibt. Deshalb ist es
richtig, zum jetzigen Zeitpunkt nur die Vorschriften der Systemrichtlinie
umzusetzen.

Wir werden bei der parlamentarischen Beratung des Gesetzes zwei Änderungen
einbringen: Erstens halten wir eine Verordnungsermächtigung, die gentechnisch
veränderte Mikroorganismen aus dem Geltungsbereich des Gentechnikgesetzes
herausnimmt, für kontraproduktiv. Sie ist auch überflüssig. Der hohe
Sicherheitsstandard in deutschen Labors hat sich bewährt und soll auf jeden Fall
aufrecht erhalten bleiben. Schon gibt es erste Forderungen aus Industrieverbänden,
auch einzelne Pflanzen und Tiere auszunehmen. Das wird es mit uns nicht geben!
Letztlich wird jede Aufweichung von Sicherheitsstandards in der Gentechnik auch
negativ auf die Forschung und Produktion in diesem Bereich zurückfallen und die
gesellschaftliche Akzeptanz verringern.

Zweitens wird der Bundesrat aus der Praxis der Genehmigungsbehörden einige
Anregungen geben, die wir aufgreifen wollen. Insbesondere ist zu hinterfragen, ob
das neu eingeführte Anzeigeverfahren der Verfahrenserleichterung dient. Unseres
Erachtens sollen Gesetze gleichermaßen effektiver, lesbarer und einfacher werden.
Das ist unser Ziel. In diesem Sinne wünschen wir uns eine konstruktive und zügige
Beratung dieses Gesetzes.'

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