Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 22.02.2002

EU-Kommission schlägt Umsetzung des Cartagena-Protokolls vor


Brüssel (agrar.de) - Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine
Verordnung über die grenzüberschreitende Verbringung von genetisch veränderten
Organismen (GVO) vorzuschlagen. Dadurch sollen internationale Regelungen für
Übertragung, Handhabung und Verwendung von GVO geschaffen werden. Nach Ansicht der
Kommission sind solche Regelungen unbedingt erforderlich, um die biologische
Vielfalt auf internationaler Ebene zu schützen, wobei besonderes Augenmerk den
Entwicklungsländern gilt. Mit dem Vorschlag werden die Bestimmungen des
UN-Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit in
Gemeinschaftsrecht umgesetzt. Die EU spielte eine führende Rolle beim Abschluss
des Protokolls, und eine rasche Ratifizierung wäre ein deutliches politisches
Signal für ihr fortgesetztes Engagement. Gleichzeitig arbeitet die Kommission an
einem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates, um den Abschluss und die
Ratifizierung des Protokolls über die biologische Sicherheit durch die EU zu
ermöglichen.

Der Vorschlag

Der Vorschlag der Kommission enthält detaillierte Bestimmungen zur Umsetzung des
Protokolls. Er ist Bestandteil des rechtlichen Rahmens für die Biotechnologie und
ergänzt die einschlägigen Vorschriften der EU insbesondere im Hinblick auf die
Verpflichtungen der Exporteure und den Informationsaustausch auf internationaler
Ebene. Der bestehende Rechtsrahmen für GVO wird nicht geändert, da sich erwiesen
hat, dass dieser mit den Bestimmungen des Protokolls vereinbar ist.

Die wichtigsten Elemente des Vorschlags sind:

Obligatorische Anmeldung der Ausfuhr von GVO, die zur absichtlichen Freisetzung in
die Umwelt bestimmt sind. Die EU muss bei Ausfuhren die Anforderungen des im
Protokoll geschaffenen Informationsverfahrens befolgen, und diese sind bisher noch
nicht im Gemeinschaftsrecht festgelegt. Ferner werden einige beschränkte
zusätzliche Anforderungen aufgenommen, um Kohärenz mit den EU-Bestimmungen für die
Biotechnologie zu gewährleisten und eine reibungslose Anwendung der Bestimmungen
zu ermöglichen.

Einführung einer Informationspflicht auf internationaler Ebene hinsichtlich der
Mitteilung von Bestimmungen und Entscheidungen der EU über GVO sowie über den
Umgang mit diesen Organismen. Der Vorschlag enthält auf jüngste Entwicklungen
(Vorschlag über Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit) abgestimmte Bestimmungen zur
Beschreibung von GVO, die für die Ausfuhr bestimmt sind.

Bei Einfuhren von GVO kann die Europäische Union dem Protokoll zufolge ihre
eigenen Vorschriften anwenden, sofern diese mit den Anforderungen des Protokolls
vereinbar sind.

Dies konnte nach sorgfältiger Prüfung bestätigt werden. Deshalb umfasst der
Vorschlag keine Bestimmungen über Einfuhren und die innergemeinschaftliche
Verbringung von GVO als solchen, sondern verweist jeweils auf die entsprechenden
Vorschriften. Einzige Ausnahme bildet die unbeabsichtigte grenzüberschreitende
Verbringung von GVO, für die die Informationsanforderungen des Protokolls gelten.

Das Cartagena-Protokoll

Das Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit wurde am 29. Januar 2000
verabschiedet. Es ist ein Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen über die
biologische Vielfalt und dient der Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus
bei der Übertragung, Handhabung und Verwendung von genetisch veränderten
Organismen, die aus der modernen Biotechnologie hervorgehen und nachteilige
Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben können, wobei auch Risiken für die
menschliche Gesundheit berücksichtigt werden und ein Schwerpunkt auf der
grenzüberschreitenden Verbringung liegt.

Das Protokoll über die biologische Sicherheit wurde von 107 Vertragsparteien
unterzeichnet und bisher von 11 ratifiziert (für das Inkrafttreten des Protokolls
sind 50 Ratifizierungen erforderlich). Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben das
Protokoll am 24. Mai 2000 unterzeichnet. Das Protokoll stützt sich auf das
Vorsorgeprinzip und schafft ein Informationsverfahren, durch das sichergestellt
werden soll, dass einführende Länder über die erforderlichen Informationen
verfügen, um eine begründete Entscheidung über die Einfuhr von GVO in ihr
Hoheitsgebiet treffen zu können.

Die Länder, die am Protokoll über die biologische Sicherheit teilnehmen, haben das
Recht, Einfuhren von GVO, die zur absichtlichen Freisetzung in die Umwelt bestimmt
sind, einem Genehmigungsverfahren zu unterziehen, dessen Hauptkomponenten die
Anmeldung vor der ersten grenzüberschreitenden Verbringung sowie eine
wissenschaftliche Risikobeurteilung sind. Ausfuhren solcher GVO können erst dann
erfolgen, wenn das einführende Land im Rahmen des so genannten "Verfahrens der
vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung" grünes Licht erteilt hat. Ferner
wird durch das Protokoll ein System für den Informationsaustausch über GVO
geschaffen, die für die Verwendung als Lebens- oder Futtermittel oder zur
Verarbeitung vorgesehen sind. Zudem sind zahlreiche weitere relevante
Informationen über GVO bereitzustellen (z.B. nationale Rechtsvorschriften und
Entscheidungen über die Verwendung dieser GVO). Durch Einrichtung einer
Informationsstelle für biologische Sicherheit sollen der Informationsaustausch
über lebende veränderte Organismen und die Umsetzung des Protokolls in den
einzelnen Ländern vereinfacht werden. Das Protokoll ist von besonderem Interesse
für Entwicklungsländer, da diese auf der Grundlage der erforderlichen
Informationen selbst entscheiden können, welche GVO sie erhalten wollen.

Links zum Thema Biotechnologie.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de