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@grar.de Aktuell - 22.02.2002

Birthler: 'Schächten wird Ausnahmefall bleiben'


Potsdam (agrar.de) – Die Erteilung von Genehmigungen für das Schächten für
Angehörige muslimischer Religionsgemeinschaften wird in Brandenburg lediglich in
Ausnahmefällen erfolgen. Wie in den anderen Bundesländern werde auch in
Brandenburg die Freigabe nur unter hohen Auflagen für das Schächten gegeben,
betonte Agrar- und Umweltminister Wolfgang Birthler, der im Land sowohl für den
Verbraucherschutz wie auch für den Tierschutz zuständig ist.

Das Schächten – das Schlachten von Tieren ohne Betäubung – ist nach dem
Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch
in einem Urteil vom 15. Januar 2002 bestimmt, das unter streng definierten
Voraussetzungen für das Schächten eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen ist, wenn
dies den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften
entspricht, denen zwingende Vorschriften das Schächten vorschreiben oder den
Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere verbieten.

Birthler: 'Unsere muslimischen Mitbürger können damit ihrer individuellen
Glaubensüberzeugung entsprechend geschlachtetes Fleisch legal erwerben.'

Das höchste deutsche Gericht hat allerdings den Charakter des Schächtens als
Ausnahmefall deutlich hervorgehoben. Dementsprechend wird bei der Entscheidung
darüber der Nachweis verlangt, dass das Fleisch tatsächlich für Verbraucher
bestimmt ist, deren Glaubensüberzeugung den Verzehr nicht geschächteter Tiere
verbietet.

Bei der Entscheidung über die Ausnahmeerteilung sowie bei der Überwachung durch
die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter vor Ort ist besonderes Augenmerk
auf die Einhaltung von tierschutzrechtlichen Anforderungen zu richten. Dies
betrifft sowohl die Sachkunde als auch die räumlichen und gerätetechnischen
Voraussetzungen beim Schächten.

Minister Birthler: 'Tierschutzwidrige Praktiken dürfen keinesfalls geduldet
werden.'

Zur Gewährleistung der Hygiene bei der Schlachtung dürfen Schächtungen
grundsätzlich nur in registrierten oder EU-zugelassenen Schlachteinrichtungen
erfolgen. Besonderer Wert wird auf die weitere Verteilung des Fleisches gelegt.
Birthler: 'Es muss auch sichergestellt werden, dass geschächtetes Fleisch nur an
die im Antrag genannten Mitglieder der Religionsgemeinschaft geht. Die Mehrheit
der Verbraucher legt beim Kauf Wert darauf, dass das Fleisch von nicht
geschächteten Tieren stammt.'

Der Minister betonte in diesem Zusammenhang, dass ein Schächten erst nach
Vorliegen der Ausnahmegenehmigung zulässig ist.

Links zum Thema koscher und halal.

 


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