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@grar.de Aktuell - 21.02.2002

Gentechnikgesetz muss Wettbewerbsfähigkeit sichern


Frankfurt (agrar.de) - Am 20. Februar findet die erste Lesung zur Novellierung des
Gentechnikgesetzes im Deutschen Bundestag statt. Die Deutsche Industrievereinigung
Biotechnologie (DIB) fordert, dass mit der Novellierung die
EU-Anwendungsrichtlinie 1:1 in deutsches Recht umgesetzt wird. Nach etwa 30 Jahren
Erfahrung im Bereich Gentechnik weltweit und nach über zehn Jahren Erfahrung mit
dem Gentechnikgesetz in Deutschland mit heute knapp 4000 gentechnischen
Laboratorien und Produktionsanlagen müsse das deutsche Gentechnikrecht dringend
weiterentwickelt werden.

Es sollte der europäischen Harmonisierung sowie der internationalen
Wettbewerbsfähigkeit Rechnung tragen. Die in der EU-Richtlinie festgelegten
Verfahrensvereinfachungen und präzisierten Rechtsformulierungen setzen die
Erkenntnis um, dass bei der Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen in
geschlossenen Systemen die bisherigen Verwaltungsverfahren in keinem vernünftigen
Verhältnis mehr zum eigentlichen Risiko stehen.

'Die deutsche Biotechnologie-Industrie hat in den letzten Jahren anerkanntermaßen
enorm aufgeholt und eine Spitzenrolle in Europa eingenommen, die wir nicht
leichtfertig verspielen dürfen. Verfahrenserschwernisse sind derzeit das Letzte,
was wir im europäischen und im internationalen Wettbewerb brauchen können',
kommentierte Dr. Jens Katzek, Geschäftsführer der DIB, den Gesetzentwurf der
Bundesregierung. Deshalb spricht sich die DIB für eine 1:1-Umsetzung der Vorgaben
aus Brüssel aus.

Das bedeutet zum Beispiel, dass Arbeiten der niedrigsten Sicherheitsstufe, die
nach dem Stand der Kenntnis keine Sicherheitsgefährdung für Mensch und Umwelt
darstellen, künftig nicht mehr angemeldet, sondern den Behörden nur noch angezeigt
werden müssen. Verglichen mit dem bisherigen Verfahren müssen bei einer Anzeige
weniger Unterlagen eingereicht werden, zudem kann der Anlagenbetreiber unmittelbar
nach der Anzeige mit der Arbeit beginnen. Diese Verfahrenserleichterungen würden
die deutsche Biotech-Industrie erheblich entlasten.

Die DIB plädiert auch dafür, das in der alten Fassung des Gentechnikgesetzes
verankerte Zustimmungsverfahren beizubehalten. Demnach hat die zuständige Behörde
maximal zwei Monate Zeit, über die Anmeldung einer gentechnischen Arbeit zu
entscheiden. Verstreicht diese Frist, darf die Arbeit durchgeführt werden. Dieses
Verfahren bietet den Unternehmen Planungssicherheit. Zudem zwingt sie die
Behörden, schnell zu reagieren.

Keine Regelungen treffen wollte die Bundesregierung jedoch im Hinblick auf das
seit Jahren bekannte Problem, dass gentechnisch veränderte Bestandteile
unbeabsichtigterweise geringfügig in Saatgut oder anderen Erzeugnissen vorkommen.
Für solche Vermischungen sorgt zum Beispiel der Pollenflug. Noch nie konnte der
Landwirt oder der Saatguthersteller eine hundertprozentige Saatgutreinheit
garantieren. 'Die Natur ist kein klinischer Operationssaal - das weiß auch die
Bundesregierung. Umso bedauerlicher, dass sie die Chance der Novellierung des
Gentechnikgesetzes nicht genutzt hat, um endlich Rechtssicherheit zu schaffen', so
Katzek.

Am 1. März nimmt der Bundesrat zur Novellierung des Gentechnikgesetzes Stellung.

Links zum Thema Biotechnologie.

 


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