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@grar.de Aktuell - 20.02.2002

BWV: Antragsverfahren für Agrardiesel vereinfachen


Mainz (agrar.de) - Die Ende Dezember letzten Jahres versendeten Antragsformulare
für Mineralölsteuervergütung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind bei
vielen Landwirten auf Kritik und Unverständnis gestoßen. 'Der ohnehin bereits
erhebliche bürokratische Aufwand für die Betriebsleiter wird mit diesem teilweise
sehr unverständlich aufgebauten Antragsformular nochmals weit übertroffen',
kommentiert der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd
(BWV), Norbert Schindler, das Antragsformular.

Schindler kritisiert, dass auf die schriftlich formulierte Bitte des BWV im Juli
vergangenen Jahres an den Mainzer Finanzminister Gernot Mittler, den Berufsstand
in die Bearbeitung des Antragsformulars einzubeziehen, von Seiten des zuständigen
Ministeriums nicht reagiert wurde. Deshalb hat sich der BWV-Präsident nun nochmals
bei Finanzminister Gernot Mittler, als auch bei Wirtschaftsminister Hans-Arthur
Bauckhage, in einem Schreiben für eine Vereinfachung des Antragsverfahrens
eingesetzt. Präsident Schindler forderte unter anderem, dass die
rheinland-pfälzischen Landwirte darauf verzichten können, die Gasölbescheide von
1998 und 1999 im Antrag 2001 beizufügen.

Der Antrag auf Jahresvergütung für das Jahr 2001 muss bis spätestens 31. Dezember
2002 beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden. Es handelt sich dabei um eine
Ausschlussfrist. Dies heißt, dass später eingehende Anträge nicht mehr
berücksichtigt werden können. Für den Landkreis Mainz-Bingen sowie die kreisfreie
Stadt Mainz ist das Hauptzollamt Koblenz zuständig. Für die kreisfreien Städte
Kaiserslautern, Landau, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer und
Zweibrücken sowie für die Landkreise Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim,
Kaiserslautern, Kusel, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz ist das Hauptzollamt
Saarbrücken die zuständige Behörde. Die kreisfreien Städte Worms, Frankenthal und
Ludwigshafen werden vom Hauptzollamt Karlsruhe betreut.

Betriebe, deren begünstigter Verbrauch von Gasöl innerhalb eines Kalenderjahres
voraussichtlich mehr als 12.000 Liter beträgt, können im Rahmen eines
vereinfachten Verfahrens nach Ablauf des ersten Kalenderhalbjahres eine
Teilvergütung beantragen. Das hierfür erforderliche Antragsformular wird ab dem 1.
Juni 2002 von den zuständigen Hauptzollämtern zur Verfügung gestellt.

Immer wieder zu Irritationen führte die Formulierung zum gleichbleibenden
Agrardiesel-Basis-Steuersatz im Anhang des Antragsformulars. Dort wurde erläutert,
dass sich die Vergütung je 1.000 Liter Diesel aus der Differenz zwischen dem
jeweils geltenden Steuersatz für

Dieselkraftstoff abzüglich des Agrardieselsteuersatzes von 255,60 Euro je 1.000
Liter ergibt. Hier handelt es sich nicht, wie häufig interpretiert, um eine
Reduzierung der Vergütung um diesen Betrag. Das Mineralölsteuergesetz sieht vom 1.
Januar 2001 an einen gleichbleibenden Agrardiesel-Basis-Steuersatz von 255,60 Euro
je 1.000 Liter für das in der Land- und Forstwirtschaft verbrauchte Gasöl vor.

Die Vergütung wird also als Differenz zum vollen Mineralölsteuersatz für
Dieselkraftstoff ausbezahlt und beträgt für das Jahr 2001 153,39 Euro je 1.000
Liter, für das Jahr 2002 184,10 Euro/1.000 Liter und ab dem Jahr 2003 214,80 Euro
je 1.000 Liter. Wenn die zu vergütende Mineralölsteuer weniger als 50 Euro je
Kalenderjahr beträgt, wird die Vergütung aufgrund einer Bagatellegrenze nicht
ausbezahlt.

Information: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd (BWV), An der
Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz, Tel.: 06131-62050, Fax: 06131-620544,
E-Mail.


 


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