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@grar.de Aktuell - 14.02.2002

Geprüfte Qualität von Rindfleisch: EU-Kommission genehmigt Beihilfe für Bayern


Brüssel (agrar.de) - Die Europäische Kommission hat heute Deutschland (Bayern)
ermächtigt, für die Einführung eines neuen Qualitätszeichens ('Geprüfte Qualität')
eine staatliche Beihilfe im Gesamtumfang von 3,5 Mio. EUR für das Jahr 2002 zu
gewähren. Für die Jahre 2003 und 2004 wurde ein jährlicher Beihilfeumfang von mehr
als 2 Mio. EUR genehmigt.

Franz Fischler, zuständiges Kommissionsmitglied für Landwirtschaft, ländliche
Entwicklung und Fischerei äußerte sich hierzu wie folgt: 'Ich unterstütze diese
Initiative voll und ganz. Das Qualitätszeichen ist Teil eines umfassenden
Qualitätssicherungs- und Kontrollprogramms, das eingeführt worden ist, um nach dem
erheblichen Rückgang des Rindfleischabsatzes infolge der BSE-Krise das Vertrauen
der Verbraucher wiederherzustellen.'

Zugang zu dem Qualitätszeichen haben alle Unternehmen in der Europäischen Union,
sofern sie die Anforderungen des Qualitätsprogramms erfüllen.

Mit der Beihilfe werden mehrere Einzelmaßnahmen gefördert, wie:

- Kontrollen und Zertifizierung der Unternehmen, die am Qualitätsprogramm
teilnehmen;
- Informationsmaßnahmen zur Bekanntmachung des Qualitätszeichens und seiner
Leistungsinhalte bei den Verbrauchern;
- Verkaufsförderungsaktionen und Werbemaßnahmen.

Die Kommission hat die Beihilfe auf der Grundlage der neuen
Gemeinschaftsleitlinien für staatliche Beihilfen zur Werbung für
landwirtschaftliche Erzeugnisse genehmigt, die am 1. Januar 2002 in Kraft traten.
Diese Leitlinien ermöglichen erstmals, dass auf ein und demselben Qualitätszeichen
sowohl Informationen über die Qualität des Erzeugnisses als auch Angaben über
seine Herkunft zu lesen sind. Die Teilnahme an dem Qualitätszeichen steht
Erzeugern aus der gesamten Europäischen Union offen, die in diesem Zusammenhang
jeweils auf die Herkunft ihres Qualitätserzeugnisses verweisen können.

Ebenfalls genehmigte die Kommission Beihilfenmaßnahmen für bayern zum Schutz von
Verbrauchern vor BSE.

Die Beihilfen, beantragt zur Deckung der Kosten der Verbrennung von Tiermehl und
tierischen Fetten und teilweise für den Transport dieser Risikomaterialien zu den
Verbrennungsanlagen, belaufen sich auf rund 51 Mio. EUR. Sie sind auf rd. 112,5
EUR je Tonne Tiermehl oder Fett begrenzt.

Links zum Bundesland Bayern.

 


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