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@grar.de Aktuell - 12.02.2002

'Verbraucherinformationsgesetz muss seinem Namen gerecht werden'

Bartels bringt eigenen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein


Hannover (agrar.de) - Weil wesentliche Verbraucherschutzinteressen im jetzt
vorliegenden Entwurf des neuen Verbraucherinformationsgesetzes des Bundes
unberücksichtigt geblieben sind, werde Niedersachsen in die Bundesratssitzung am
1. März einen eigenen Gesetzentwurf einbringen. Das Kabinett sei seinen
diesbezüglichen Vorschlägen heute in vollem Umfange gefolgt, teilte
Landwirtschaftsminister Uwe Bartels mit.

'Das Gesetz muss seinem Namen gerecht werden', betonte Bartels, und ihm gehe es
besonders darum, den Verbrauchern gegenüber der Wirtschaft einen Rechtsanspruch
auf umfassende Information über die ihnen angebotenen Lebensmittel und
Bedarfsgegenstände zu verschaffen. Genau diesen unter Verbraucherschutzaspekten
wichtigsten Punkt aber habe das für den vorliegenden Entwurf des Bundes zuständige
BMVEL ausgeklammert.

Die Schwerpunkte des niedersächsischen Gesetzentwurfes lägen u. a. darin, den
zuständigen Behörden die Möglichkeit einzuräumen, die Öffentlichkeit unter
Namensnennung über die Fälle zu unterrichten, in denen bestimmte Lebensmittel oder
Bedarfsgegenstände den rechtlichen Bestimmungen nicht entsprechen. Außerdem darin,
den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen Zugang zu den Informationen zu
ermöglichen, die z. B. bei den Behörden vorhanden sind. Ferner darin, den
Verbraucherinnen und Verbrauchern in bestimmten Fällen auch einen direkten Zugang
zu den in der Lebensmittelwirtschaft vorhandenen Informationen zu verschaffen.
Zusätzlich würden Hersteller und Händler dazu verpflichtet, bei Nachfragen
Auskünfte zur Beschaffenheit der von ihnen angebotenen Erzeugnisse zu geben, z. B.
über die Art und regionale Herkunft der Zutaten, die eingesetzten
Herstellungsverfahren und die Gründe für die von ihnen verwendeten
Werbebehauptungen.

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