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@grar.de Aktuell - 08.02.2002

Mecklenburg-Vorpommern: Erlass zu Schutz und Pflege von Feldhecken


Schwerin (agrar.de) - Feldhecken nehmen insgesamt eine Länge von etwa 6.000 km in
Mecklenburg-Vorpommern ein und zählen nach dem Landesnaturschutzgesetz M-V zu den
gesetzlich geschützten Biotopen. Wann und wie Schutz- und Pflegemaßnahmen bei
Feldhecken zu erfolgen haben, war jedoch für Eigentümer oder Pächter
landwirtschaftlicher Nutzflächen bislang nicht geregelt und oftmals mit
zahlreichen Unklarheiten verbunden.

'Eine nicht fachgerechte oder übertriebene Feldheckenpflege führte dadurch
vielerorts zu Problemen zwischen Landwirten und der zuständigen unteren
Naturschutzbehörde', sagte Umweltminister Prof. Dr. Wolfgang Methling. 'Der von
Umwelt- und Landwirtschaftsministerium erarbeitete Erlass soll wesentlich dazu
beitragen, die Zusammenarbeit bei Schutz, Pflege und Neuanpflanzung von Feldhecken
künftig zu verbessern und gleichzeitig mehr Rechtssicherheit zu schaffen.'
Feldhecken erfüllten viele Funktionen im Natur- und Landschaftsschutz, im Klima-
und Bodenschutz sowie für die Hege von Niederwild und sind zudem wesentliche
Elemente unserer Kulturlandschaft.

Nach Auffassung der beiden Minister Prof. Dr. Methling und Dr. Backhaus, ist der
Erlass ein guter Kompromiss verschiedener Interessenlagen. Der
Landwirtschaftsminister hob weiter hervor, dass nach dem Erlass Pflegemaßnahmen
bei der zuständigen Naturschutzbehörde vor Beginn angezeigt werden sollten, um
späteren für den Landwirt nachteiligen Naturschutzauflagen vorzubeugen. Klar sei
jetzt, welche Pflegemaßnahmen zulässig und welche unzulässig sind.

Zukünftiges Ziel müsse es sein, Feldhecken und heckenbegleitende Strukturen
dauerhaft zu erhalten und zu pflegen und auch neue Feldhecken anzulegen, betonten
beide Minister.

Der Erlass zum Schutz und zur Pflege von Feldhecken in M-V ist im Amtsblatt Nr. 4
vom 28. Januar 2002 veröffentlicht.

Links zum Thema Landschaft und Natur,
Links zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

 


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