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@grar.de Aktuell - 05.02.2002

Patente auf Feld, Wald und Wiese?

Greenpeace: EU-Genpatent-Richtlinie nicht in deutsches Recht umsetzen


Hamburg (agrar.de) - Nach Greenpeace-Recherche erteilte das
Europäische Patentamt in München am 23. Januar erstmals ein Patent, das
neben Anbaupflanzen auch die Felder, auf denen die Pflanzen wachsen, einschließt.
Inhaber des Patents EP 784 421 sind die US-amerikanische Firma Treetech
Management
und die Universität von Kalifornien.

Das Patent umfasst den Anbau von landwirtschaftlichen Nutzpflanzen aus der
normalen Züchtung zusammen mit genveränderten Pflanzen, denen zur
Schädlingsbekämpfung ein Gift gegen Insekten eingebaut wurde. Nach der
EU-Genpatent-Richtlinie fällt auch die Ernte automatisch unter die Reichweite des
Patentes. Die Patentinhaber beanspruchen darüber hinaus sogar die
landwirtschaftliche Nutzfläche selbst.

'Zum ersten Mal wurden die Patentansprüche sogar auf Felder, Äcker und
Baum-Plantagen ausgedehnt. Demnächst wird wohl auch noch der Landwirt patentiert,
der den Boden pflügt. Das Patentamt enteignet die Bauern und missbraucht das
Patentrecht für eine gigantische Umverteilung zugunsten der Gen-Industrie. Wenn
dem Bauer sein Feld, sein Saatgut und seine Ernte nicht mehr gehört, ist aus dem
Patentrecht ein schlimmes Unrecht geworden', sagt Christoph Then,
Gentechnik-Experte bei Greenpeace.

Der Deutsche Bundestag wird voraussichtlich im Februar darüber beraten, wie die
EU-Genpatent-Richtlinie von 1998 in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Nach
Auffassung des Rechtsausschusses soll zwar die Reichweite von Patenten auf
menschliche Gene auf einzelne technische Anwendungen eingeschränkt werden. Doch
Patente auf Pflanzen und Tiere, auch auf menschliche Organe sollen uneingeschränkt
weiter genehmigt werden.

Greenpeace fordert eine Neuverhandlung der EU-Richtlinie auf europäischer Ebene.
'Die deutschen Abgeordneten sollten die Richtlinie erst gar nicht in deutsches
Recht umsetzen. Die Genpatent-Richtlinie gehört zurück auf die Schreibtische in
Brüssel. Patente auf Lebewesen und auf ihre Gene müssen ausgeschlossen werden',
sagt Christoph Then. Zugleich muss geregelt werden, dass auch bereits erteilte
Patente mit vertretbarem Aufwand außer Kraft gesetzt werden können, wenn durch sie
der Zugang zu Genen von Mensch, Tier und Pflanzen blockiert oder erheblich
erschwert werden könnte.

Seit das Europäische Patentamt 1999 die EU-Genpatent-Richtlinie zu seiner
Rechtsgrundlage erklärt hat, wurden über 150 Patente auf Gene von Mensch und Tier
sowie über 50 Patente auf Saatgut vergeben.

Links zum Thema Nachbau und Sortenschutz.

 


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