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@grar.de Aktuell - 01.02.2002

MV: 74 Anträge auf einzelbetriebliche Förderung in 2001 bewilligt

'Am fehlenden Geld scheitert kein Antrag'


Schwerin (agrar.de) - Die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2001
nicht, wie oft behauptet, weniger investiert als im Jahr davor. Das lässt sich
anhand der Anzahl von bewilligten Förderanträgen belegen. So wurden im Jahr 2001
74 Anträge entsprechend dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
bewilligt und damit etwa fünf mal mehr als im Jahr davor.

Den Bewilligungen liegen Investitionen in Höhe von ca. 40 Mio. Euro zugrunde, die
200 bis 250 Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sichern. Für diese
Investitionsvorhaben werden 7,2 Mio. Euro in Form von Zinszuschüssen ausgezahlt,
davon 5,4 Mio. Euro aus EU-Mitteln.

Mehr als 50 Prozent der beantragten und bewilligten Investitionen fließen in die
Verbesserung der Tierhaltung. So sind mit Hilfe der Fördermittel bereits drei neue
Milchviehställe entstanden, wurden mehr als 7.500 Schweineplätze modernisiert.

'Die nachhaltige Wirtschaftlichkeit von Technologien und Haltungsverfahren in der
Tierhaltung, die den gesetzlichen Mindeststandards an Tierhygiene, Tierschutz und
Umweltschutz entsprechen, ist eine grundlegende Voraussetzung für jegliche
Investition und Förderung. Dabei ist es zweitrangig, ob es sich um konventionelle
oder ökologische Haltungsformen handelt. Beide werden gleichrangig gefördert. Auch
Pilotprojekte können mit Fördermitteln begleitet werden. Eine wesentliche
Fördervoraussetzung ist jedoch in jedem Falle die Rentabilität des Unternehmens,
um den zu schaffenden Arbeitsplatz langfristig erhalten zu können', argumentiert
Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus auf die Vorwürfe der Arbeitsgemeinschaft
bäuerliche Landwirtschaft bezugnehmend, wonach das Land ökologisch wirtschaftende
Betriebe nur unzureichend fördere.

Investitionen in ökologisch wirtschaftende Tierhaltungsbetriebe können mit einem
Zinszuschuss bis zu 31 Prozent der förderfähigen Aufwendungen gefördert werden.
Gegenwärtig wird an einer neuen Richtlinie gearbeitet, mit deren Genehmigung durch
die EU im Frühjahr gerechnet wird. Danach können Investitionen in eine besonders
tierartgerechte Haltung nochmals mit einem Zuschuss von bis zu 30.000 Euro
unterstützt werden.

'In unserem Haushalt sind ausreichend Mittel vorhanden, um jeden
bewilligungsreifen Investitionsantrag zu genehmigen. Am fehlenden Geld ist bislang
noch kein Antrag gescheitert und das wird es auch in Zukunft nicht', erklärt
Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus. Allerdings gebe es seitens der EU
Reglementierungen in bestimmten Bereichen. So lässt die Europäische Union keine
Bestandserweiterung mit Fördermitteln im Bereich Schweine- und Geflügelmarkt zu,
da es auf diesem Sektor ein Überangebot in Europa gibt.

'Eine wesentliche Kapazitätserweiterung des Schweine- und Geflügelbestandes in M-V
mit staatlichen Mitteln ist aus heutiger Sicht sicher wünschenswert, ist aber
aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen trotz zahlreicher Initiativen
meinerseits derzeit nicht möglich. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle ob es
sich um Freilandhaltung von wenigen Schweinen oder eine große konventionelle
Anlage handelt.'

Links zum Thema Förderung,
Links zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

 


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