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@grar.de Aktuell - 31.01.2002

Modulationsgesetz: Sachsen stellt Ablehnungsantrag im Bundesrat


Dresden (agrar.de) - Der Freistaat Sachsen wird das so genannte Modulationsgesetz
ablehnen. Das kündigte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Steffen Flath im
Vorfeld der morgigen Bundesratssitzung an. Ein Alleingang Deutschlands sei zum
jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll. Das Gesetz benachteilige zudem die Bauern in
den neuen Ländern. Daher werde Sachsen zur morgigen Bundesratssitzung einen
Ablehnungsantrag stellen. Der Minister lehnte zudem den im Vermittlungsaussschuss
erzielten Kompromiss zum Bundesnaturschutzgesetz ab. Trotz der Zugeständnisse habe
sich an der Grundrichtung nichts geändert. 'Die Bauern werden zur Gegnerschaft
getrieben, statt sie als Partner für eine naturschutzgerechte Bewirtschaftung zu
verstehen', so Flath.

Der Minister sprach sich dafür aus, über die Einführung der Modulation erst zur
Halbzeitbewertung der EU-Agrarpolitik im Jahr 2003 zu entscheiden. Korrekturbedarf
sieht er darüber hinaus bei dem im Modulationsgesetz festgelegten Freibetrag,
wodurch kleinere Betriebe von der Kürzung ausgenommen werden. 'In den neuen
Ländern wird gekürzt und den alten Ländern fällt der größere Teil der frei
werdenden Mittel zu', so Flath. Dadurch werde Sachsen für seinen hohen Stand an
Agrarumweltmaßnahmen bestraft. 'Ich sehe nicht ein, dass Sachsens Bauern für die
Versäumnisse in Nordrhein-Westfalen bezahlen müssen', so Flath.

Laut Bundesagrarbericht wendete der Freistaat im Wirtschaftsjahr 1999/2000 für
Agrarumweltmaßnahmen rund 48 Euro pro Hektar Landwirtschaftfläche auf und lag
damit hinter Bayern (73 EUR), Baden-Württemberg (66 EUR) und Thüringen (53 EUR) an
vierter Stelle. Schlusslichter waren Nordrhein-Westfalen (4,6 EUR), Niedersachsen
(2,5 EUR) und Schleswig-Holstein (0,7 EUR).

Die Bundesregierung plant die Modulation noch in diesem Jahr einzuführen. Dabei
sollen EU-Direktbeihilfen an die Landwirte um zwei Prozent gekürzt und die frei
werdenden Mittel für Agrarumweltmaßnahmen wieder eingesetzt werden

Hintergrund des Gesetzes ist eine EG-Verordnung, nach der die Mitgliedstaaten
Direktzahlungen an Landwirte nach besonderen Stützungsregelungen in Abhängigkeit
von bestimmten Kriterien um bis zu 20 Prozent kürzen können (so genannte
Modulation). Mit den einbehaltenen Finanzmitteln sollen Maßnahmen der ländlichen
Entwicklung, insbesondere umweltgerechte Produktionsverfahren, stärker gefördert
werden. Die EU-Direktzahlungen werden ab 1. Januar 2003 ab einem Freibetrag von
10.000 EURO um zwei Prozent gekürzt. Von der Stellungnahme des Bundesrates aus dem
ersten Durchgang wurde lediglich der Vorschlag berücksichtigt, im Gesetzestext
festzuschreiben, dass die durch Kürzung einbehaltenen Gemeinschaftsmittel in dem
Land weiter verwendet werden, in dem sie angefallen sind.

Der Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat die Anrufung des
Vermittlungsausschusses. Dadurch soll erreicht werden, dass bestimmte Prämien aus
der Modulation herausgenommen werden, weil dadurch einerseits das Aufkommen der
Modulation nur geringfügig gemindert würde, andererseits unverhältnismäßig hoher
Verwaltungsaufwand vermieden würde. Ferner soll erreicht werden, dass die
finanziellen Folgen von EU-Anlastungen, die sich aus der Umsetzung der
Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik ergeben, zu Lasten des
Bundeshaushalts gehen und der Finanzierungsanteil des Bundes für bestimmte
Maßnahmen nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes' erhöht wird.

Links zum Thema Förderung.

 


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