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@grar.de Aktuell - 29.01.2002

Vermittlungsausschuss schlägt Änderung des Tierseuchenrechts vor


Berlin (agrar.de) - Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und
Bundestag hat am Abend einen Kompromissvorschlag zum Gesetz zur Änderung
des Fleischhygienegesetzes, des Geflügelfleischhygienegesetzes und des
Tierseuchengesetzes unterbreitet. Danach soll das Tierseuchengesetz dahingehend
ergänzt werden, dass der Entschädigungsanspruch für Tierverluste zukünftig auch
bei schuldhaftem Nichtbefolgen von unmittelbar geltenden Rechtsakten der
Europäischen Gemeinschaft entfällt. Soweit ein solcher Rechtsakt nicht
entgegensteht oder seine Durchführung es erfordert, sollen die im
Tierseuchengesetz geregelten Entschädigungen für Tierverluste auf Grund einer
Vorschrift eines solchen Rechtsaktes entsprechend gelten.

Der Bundesrat hatte die Anrufung des Vermittlungsausschusses damit begründet, dass
die gegenwärtig geltenden Entschädigungsregelungen im Tierseuchengesetz keine
ausreichende Rechtsgrundlage darstellen, um bis zum Erlass entsprechender
EG-Durchführungsbestimmungen die Entschädigungen für Tierverluste auf Grund
unmittelbar geltender Vorschriften in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft
zumindest bundeseinheitlich zu regeln.

Links zum Thema Tiergesundheit,
Links zum Thema Gesetze und Verordnungen.

 


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