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@grar.de Aktuell - 29.01.2002

Vermittlungsausschuss unterbreitet Einigungsvorschlag zur Neuregelung des Naturschutzrechts


Berlin (agrar.de) - Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und
Bundestag hat am Abend einen Einigungsvorschlag zum Gesetz zur
Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur
Anpassung anderer Rechtsvorschriften unterbreitet.

Der Kompromiss sieht vor allem eine Neufassung der von der Landwirtschaft zu
beachtenden Grundsätze der 'guten fachlichen Praxis' vor. Im Einzelnen müssen bei
der landwirtschaftlichen Nutzung die Bewirtschaftung standortangepasst erfolgen
und die nachhaltige Bodenfruchtbarkeit und langfristige Nutzbarkeit der Flächen
gewährleistet werden. Vermeidbare Beeinträchtigungen von vorhandenen Biotopen sind
zu unterlassen. Die zur Vernetzung von Biotopen erforderlichen Landschaftselemente
sind zu erhalten und nach Möglichkeit zu vermehren. Die Tierhaltung hat in einem
ausgewogenen Verhältnis zum Pflanzenbau zu stehen; schädliche Umweltauswirkungen
sind zu vermeiden. Auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf
Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ist ein
Grünlandumbruch zu unterlassen. Die natürliche Ausstattung der Nutzfläche (Boden,
Wasser, Flora, Fauna) darf nicht über das zur Erzielung eines nachhaltigen
Ertrages erforderliche Maß hinaus beeinträchtigt werden. Eine schlagspezifische
Dokumentation über den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist nach
Maßgabe des landwirtschaftlichen Fachrechts zu führen.

Bei der forstlichen Nutzung des Waldes ist nach dem Kompromissvorschlag das Ziel
zu verfolgen, naturnahe Wälder aufzubauen und diese ohne Kahlschläge nachhaltig zu
bewirtschaften. Ein hinreichender Anteil standortheimischer Forstpflanzen muss
hierbei eingehalten werden.

Über die Änderungsempfehlung des Vermittlungsausschusses entscheidet nun der
Deutsche Bundestag. Folgt er dem Vorschlag, befindet abschließend der Bundesrat
über das Gesetz.

Links zum Thema Landschaft und Natur,
Links zum Thema Gesetze und Verordnungen.

 


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