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@grar.de Aktuell - 29.01.2002

Vermittlungsausschuss tagt zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes


Berlin (agrar.de) - Die vom Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages
vorgelegten Kompromissvorschläge zur Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes
werden vom Deutschen Bauernverband (DBV) verhalten positiv aufgenommen.
In einem Schreiben an die Mitglieder des Vermittlungsausschusses erklärte
DBV-Präsident Gerd Sonnleitner: 'Obwohl die Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz
weiterhin Anlaß zu vielfältiger Kritik gibt, stellen die Anrufungsgründe des
Bundesrates einen Schritt in die richtige Richtung dar. Hiermit werden zwei der
zentralen Schwachstellen des Gesetzes – die Ausgleichsregelung und die Regelung
der guten fachlichen Praxis - in einer kompromissfähigen Form verbessert.' Heute
tagt der vom Bundesrat angerufene Vermittlungsausschuss zur Novelle des
Bundesnaturschutzgesetzes.

Sonnleitner erklärte, Naturschutz sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und die
Land- und Forstwirte als einzige Berufsgruppe willens und in der Lage, Leistungen
vor Ort im Arten- und Biotopschutz zu erbringen. Hierzu benötigten die Land- und
Forstwirte jedoch auch den gesellschaftlichen Konsens, dass ihre Leistungen
oberhalb der gesetzlichen Standards als gesellschaftliche Aufgabe anerkannt und
finanziell honoriert werden. Die Anbindung der Ausgleichsregelung an die gute
fachliche Praxis, die gesetzliche Grundlage der Bewirtschaftung, sei daher
unerlässlich. Nicht zuletzt als Zeichen der Anerkennung der
Kooperationsbereitschaft der Land- und Forstwirte sollte dieser Vorschlag des
Bundesrates unterstützt werden.

Von zentraler Bedeutung sei zudem die Forderung des Bundesrates bezüglich der
guten fachlichen Praxis selbst. Bereits heute regeln verschiedene Fachgesetze sehr
ausführlich die land- und forstwirtschaftliche Wirtschaftsweise. Nach Ansicht des
Berufsstandes ist es aus Gründen der Rechtssicherheit nicht sinnvoll, in einem
weiteren Gesetz eine Beschreibung der guten fachlichen Praxis vorzunehmen, zumal
wenn davon Regelungsbereiche betroffen sind, die bereits in den Fachgesetzen
behandelt werden. Zudem entsteht zusätzlicher bürokratischer Aufwand und eine
Doppelzuständigkeit der Behörden. Deshalb stößt der Vorschlag des Bundesrates, die
naturschutzfachlichen Kriterien der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen
Nutzung in die Fachgesetze aufzunehmen und hierauf im Bundesnaturschutzgesetz zu
verweisen, beim DBV auf positive Resonanz. So werde vermieden, daß die Natur- und
Umweltschutzauflagen noch unüberschaubarer werden. Unbeeinflusst davon bleibe
jedoch die inhaltliche Kritik an den naturschutzfachlichen Auflagen.

Der DBV-Präsident verwies auf die Bundesratsinitiative zur Novellierung des
Landwirtschaftsgesetzes. Er unterstütze das Vorhaben, die in verschiedenen
Fachgesetzen aufgeführten Auflagen zentral in diesem Gesetz zu regeln. Damit
könnte ein 'Gesetz für eine nachhaltige Landwirtschaft' entstehen, welches sowohl
die ökologischen und sozialen als auch die ökonomischen Anforderungen an die
Landwirtschaft aufgreift.

Information: Deutscher Bauernverband (DBV), Godesberger Allee 142-148,
53175 Bonn, Tel.: 0228-81980, Fax: 0228-8198205, E-Mail

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