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@grar.de Aktuell - 16.01.2002

Kontrolle von Sprühgeräten im Pflanzenschutz wird zur Pflicht


Braunschweig (agrar.de) - Was für Feldspritzgeräte, die im Ackerbau eingesetzt
werden, bereits seit 1993 gilt, wird ab dem 01. Mai 2002 auch für Sprühgeräte
gelten: Im zweijährigen Turnus werden die Geräte, mit denen im Wein-, Obst- und
Hopfenanbau Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, in anerkannten
Kontrollbetrieben auf den Prüfstand geschickt. Sie müssen in anerkannten
Kontrollbetrieben auf verschleiß- und alterungsbedingte Mängel an Pumpen, Gebläsen
und Düsen untersucht werden. Der technisch einwandfreie Zustand der Geräte wird
durch eine Prüfplakette dokumentiert.

In Deutschland gibt es nach Angaben der der Biologischen Bundesanstalt für Land-
und Forstwirtschaft (BBA) etwa 70.000 Sprühgeräte, mit denen
Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Bisher wurden diese freiwillig geprüft.

Neue Sprühgeräte werden überwiegend ab Werk mit einer gültigen Plakette
ausgeliefert, andernfalls müssen diese spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme zur
Kontrolle. Bis spätestens 30. April 2003 sollen alle Geräte im Hopfen- und Obstbau
erstmals überprüft sein, im Weinbau ist die Übergangsfrist um ein Jahr verlängert.
Geräte, die bereits vor Mai 2002 kontrolliert werden, müssen erst wieder 2005
überprüft werden.

Ziel ist, nur technisch einwandfreie Geräte einzusetzen, damit
Pflanzenschutzmittel exakt dosiert und zielgerichtet ausgebracht werden können.
Die gesetzliche Pflicht ergibt sich aus der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 09.
November 2001. Die Richtlinie und weitere Informationen zur Kontrolle von
Pflanzenschutzgeräten
können im Internetangebot der BBA abgerufen werden.

Links zum Thema Pflanzenschutz.

 


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