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@grar.de Aktuell - 10.01.2002

NRW: 50.000 Hektar Zuwachs bei der Agrarumweltförderung und Naturschutzprogrammen

Ökologisch bewirtschaftete Flächen verdoppeln sich auf rund 35.000 Hektar


Düsseldorf (agrar.de) - In NRW werden knapp 200.000 Hektar landwirtschaftliche
Nutzfläche im Rahmen von Agrarumwelt- und Naturschutzprogrammen bewirtschaftet.
Dies entspricht 13 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche. Damit hat sich die
Fläche um mehr als 50.000 Hektar gegenüber dem Vorjahr vergrößert. Für die im Jahr
2001 bewilligten Anträge werden in NRW in den kommenden Jahren ca. 72 Mio. Euro
zur Verfügung gestellt.

Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn: 'Die aktuellen Zahlen zur Förderung von
Agrarumwelt- und Naturschutzmaßnahmen zeigen, dass immer mehr Landwirte diesen
Baustein der Neuen Agrarpolitik in Anspruch nehmen. Die Honorierung ökologischer
Leistungen muss auch in Zukunft weiter ausgebaut werden. Ziel ist eine
naturschonende Landbewirtschaftung, die Umwelt, Landschaft und Natur schützt.'

Auf besonderes Interesse ist die Förderung des ökologischen Landbaus gestoßen.
Ende 2001 wurden in NRW etwa 35.000 Hektar ökologisch bewirtschaftet, was einem
Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von mehr als 50 Prozent entspricht. Die
Flächenanteile der Erosionsschutzmaßnahmen sind ebenfalls stark von 27.000 auf
43.000 Hektar gestiegen. Die Zahl der Betriebe, die Anträge für das
Festmistprogramm des Landes gestellt haben, hat sich von 800 auf 1.400 erhöht. Den
größten Flächenanteil hat mit etwa 81.000 Hektar nach wie vor die
Grünlandextensivierung.

Im Rahmen des im letzten Jahr aufgelegten Programms 'Ländlicher Raum',
das sowohl die Agrarumweltmaßnahmen in einer Größenordnung von über 160.000
Hektar, wie auch den Vertragsnaturschutz mit einem Umfang von mehr als 30.000
Hektar umfasst, werden betriebsbezogene wie einzelflächenbezogene
Bewirtschaftungsmaßnahmen gefördert.

Zu den Schwerpunkten der betriebsbezogenen Förderung gehören die Unterstützung des
ökologischen Landbaus, die Grünlandextensivierung und Maßnahmen gegen
Bodenerosion. Darüber hinaus werden Festmistverfahren in der Tierhaltung, die
Anlage von Uferrandstreifen und der Erhalt genetischer Ressourcen in der
Landwirtschaft unterstützt. Zu den einzelflächenbezogenen
Vertragsnaturschutzmaßnahmen gehören u.a. die naturschutzgerechte Bewirtschaftung
von Acker- und Grünland, der Erhalt und die Neuanlage von Streuobstwiesen und
anderer ökologisch wichtiger Zwischenstrukturen wie Hecken und Feldgehölze.

Links zum Bundesland Nordrhein-Westfalen.

 


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