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@grar.de Aktuell - 02.01.2002

Neue Vorschriften zur Rindfleischetikettierung

Weitere Informationen für die Verbraucher


Brüssel (agrar.de) - Seit dem 1. Januar 2002 gelten in der EU verbindliche
Etikettierungsregeln für Rindfleisch, um die Verbraucher noch genauer über die
angebotene Ware zu informieren. Zusätzlich zum Ort der Schlachtung und der
Zerlegung muss jetzt auf den Rindfleischetiketten auch genau angegeben sein, wo
die Tiere geboren und gemästet wurden.

Zu den neuen Vorschriften erklärte Franz Fischler, Kommissar für Landwirtschaft,
ländliche Entwicklung und Fischerei: 'Dies ist ein wichtiger Schritt zum
lückenlosen Herkunftsnachweis von Rindern und Rindfleisch in der EU. Die neuen
Etikettierungsvorschriften werden weiter dazu beitragen, das Vertrauen der
Verbraucher in Rindfleisch wiederherzustellen.' David Byrne, Kommissar für
Gesundheit und Verbraucherschutz, erklärte: 'Das Etikett ist eine Garantie für
Verbraucher, die Herkunft ihres Fleisches vom Bauernhof bis zu einem Supermarkt
oder einer Metzgerei zu verfolgen. Dies trägt erheblich zu Verbrauchervertrauen
bei und gibt dem Verbraucher eine klare Wahlmöglichkeit.'

Ab sofort muss das Rindfleischetikett folgende Angaben enthalten:

- Mitgliedstaat oder Drittland, in dem das Tier geboren wurde,
- sämtliche Mitgliedstaaten oder Drittländer, in denen die Mast erfolgte,
- eine Bezugsnummer, die den Zusammenhang zwischen dem Fleisch und dem Tier bzw.
den Tieren herstellt,
- 'Geschlachtet in (Name des Mitgliedstaats oder Drittlandes) / (Zulassungsnummer
des Schlachthofs)',
- 'Zerlegt in (Name des Mitgliedstaats oder Drittlandes) / (Zulassungsnummer des
Zerlegungsbetriebs)',

Stammt das Fleisch von Tieren, die in ein und demselben Mitgliedstaat bzw.
Drittland geboren, gemästet und geschlachtet wurden, kann die Angabe als
'Herkunft: (Name des Mitgliedstaats bzw. des Drittlands)' gemacht werden.

Bei Hackfleisch muss das Etikett folgende Angaben enthalten:

- Code zum Herkunftsnachweis,
- Mitgliedstaat, in dem die Schlachtung des Tiers bzw. der Tiere erfolgte,
- Mitgliedstaat, in dem das Hackfleisch zubereitet wurde,
- Herkunftsmitgliedstaat bzw. -mitgliedstaaten, wenn die Zubereitung in einem
anderen Mitgliedstaat erfolgte.

Soweit von den Mitgliedstaaten zugelassen, können die Betriebe zusätzliche Angaben
auf dem Etikett machen, z.B. über die Rindfleischkategorien.

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