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@grar.de Aktuell - 19.12.2001

Bayern will Naturschutzgesetz-Novelle in den Vermittlungsausschuss verweisen


München (agrar.de) - Bayern wird morgen im Bundesrat den Vermittlungsausschuss zur
Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes anrufen, erklärte Umweltminister
Schnappauf. Nur auf diesem Weg könnten noch Verbesserungen bei der Novellierung
des Bundesnaturschutzgesetzes erreicht werden. Bereits vor der Verabschiedung des
Gesetzes im Bundestag musste mit 74 Änderungsvorschlägen aus den Reihen von
Rot-Grün nachgebessert werden. Nachdem jetzt auch das Land Niedersachsen
Verbesserungsbedarf festgestellt habe, bestünden gute Chancen, noch Schwachstellen
des Gesetzentwurfs auszuräumen. Um die Novelle für die Länder tragbar zu machen,
müsste sie besonders in drei zentralen 'Knackpunkten' entschärft werden:

- Die Basis für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und
der Landwirtschaft werde durch den vorliegenden Gesetzentwurf von Trittin
unzumutbar belastet. Der Grundsatz der Freiwilligkeit und der kooperative Ansatz
müsse auch im neuen Naturschutzgesetz gestärkt werden. Vor allem die umstrittene
Landwirtschaftsklausel müsse vom Tisch.

- Die 'Verbürokratisierung' des Naturschutzes müsse gestoppt werden.

- Als totale Verfehlung sei auch die Forderung nach einer flächendeckenden
Landschaftsplanung zu bezeichnen. Sie habe keine fachliche Begründung und belaste
die Kommunen über Gebühr.

Bundesumweltminister Trittin müsse erkennen, dass ein effektiver Naturschutz nur
mit den Menschen und dabei besonders mit den Landwirten und Grundbesitzern zu
verwirklichen sei. 'Den in den Ländern gut funktionierenden partnerschaftlich
angelegten Naturschutz zu erschweren, ist der falsche Weg', so Umweltminister
Schnappauf. Er appellierte an alle Länder, mit breiter Mehrheit für ein Gesetz der
Vernunft beim Naturschutz einzutreten.

Links zum Thema Landschaft und Natur.

 


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