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@grar.de Aktuell - 19.12.2001

WLV lehnt 90-Tiergrenze-Regelung ab


Münster (agrar.de) - Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband
(WLV) hat den Verordnungsvorschlag der Bundesregierung zur Änderung der
Rinder- und Schafprämienverordnung mit Regelungen zur 90-Tiergrenze abgelehnt.
Nach Ansicht des WLV führt die Verordnung lediglich zu weiteren Auflagen und
Erschwernissen.

Die EU verlangt Vorgaben zu Umwelt- und Beschäftigungsaspekten im Sinne einer
nachhaltigen Politik, um eine generelle Aufhebung der 90-Tiergrenze zu
realisieren. Der WLV ist der Auffassung, dass einzelbetriebliche Kriterien zur
Aufhebung der 90-Tiergrenze nicht notwendig sind. Der geänderten EG-Rechtslage
würde ausreichend Rechnung getragen, wenn in der Begründung zur Rinder- und
Schafprämienverordnung die Aufhebung allgemein mit Umwelt- und
Beschäftigungsvorteilen für den ländlichen Raum begründet wird.

Nach Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion bekommen in Zukunft Betriebe, die
umweltverträglich düngen, Sonderprämien für männliche Rinder, wenn sie bei mehr
als 250 Tieren für je 125 Tiere die versicherungspflichtige Beschäftigung einer
weiteren Person nachweisen. Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast hatte
noch niedrigere Werte vorgeschlagen. 'Wir erwarten ein klares Bekenntnis zu der in
Bedrängnis geratenen Rinderhaltung und keine unnötigen Vorschriften, die Betriebe
und Arbeitsplätze vernichten', so WLV-Präsident Franz-Josef Möllers.

Der Verordnungsvorschlag soll dem Vernehmen nach am 21. Dezember dem Bundesrat
vorgelegt werden und voraussichtlich am 1. Februar abschließend im
Bundesratsplenum behandelt werden. Der WLV fordert den Bundesrat auf, den
Vorschlag der Bundesregierung abzulehnen und die Argumente des Berufsstandes
aufzugreifen.

Der Verordnungsentwurf von Bundesministerin Künast wird nach Ansicht des WLV der
betriebsindividuell Spezialisierung und ebenso den unterschiedlichen Strukturen in
Deutschland nicht gerecht. Er führe zu unnötigem Verwaltungsaufwand und lasse
unberücksichtigt, dass die Agrarverwaltungen in den Bundesländern bereits jetzt an
ihre Grenze gestoßen sind. Der WLV weist daraufhin, dass bereits andere
Mitgliedstaaten u.a. Irland und das Vereinigte Königreich, unbürokratische
Lösungen gefunden haben. Es sei weiterhin inakzeptabel, dass für je
125-Rinderprämien eine sozialversicherungspflichtige Arbeitskraft nachgewiesen
werden müsse. Sofern die Politik auf den betriebsindividuellen
Arbeitskräftenachweis bestehe, hält der WLV mindestens 180 Tiere pro Arbeitskraft
für erforderlich.

Links zum Thema Rinder.

 


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