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@grar.de Aktuell - 17.12.2001

HI-Tier: Schlachtbetriebe melden nicht


Wiesbaden (agrar.de) - Das Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere
(HIT) bringt vielen Landwirten böse Überraschungen: Tierprämien werden
nicht oder nur verspätet ausgezahlt, weil die zur Prämienzahlung benötigten
Tierdaten nicht in der zentralen Datenbank des Meldesystems vorliegen. Auch wenn
dies nicht von den Landwirten verschuldet wurde tragen sie die Konsequenzen.

'Wir haben noch immer nicht alle technischen Probleme im Griff', bedauerte der
hessische Minister für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten Dietzel die Vielzahl
noch offener Fragen zur HIT-Datenbank. Weitaus schwieriger sei jedoch der Faktor
'Mensch'. So sei ein nicht unerheblicher Teil von Ablehnungen auf Versäumnisse der
Betriebe selbst zurückzuführen. An erster Stelle sei hier die Nichteinhaltung der
Antragsfristen zu nennen, aber auch die Nichtbeachtung der vorgeschriebenen
Haltungszeiträume werde häufig zum Ablehnungsgrund. Ich rate daher allen
Landwirten, möglichst umgehend die Angaben zum eigenen Bestand in der
HIT-Datenbank zu überprüfen und unvollständige oder fehlerhafte Meldungen zu
ergänzen bzw. zu korrigieren', so der Minister.

Besonders ärgerlich sei jedoch, dass viele Schlachtbetriebe ihrer Pflicht zur
Abgabe der Schlachtmeldung nicht nachkämen. 'Hierfür können die Landwirte nichts,
aber dieser Ablehnungsgrund ist bei weitem die Nummer 1,' betonte Dietzel. Er
appellierte daher nochmals eindringlich an das Verantwortungsbewusstsein der
Schlachtbetriebe gegenüber ihren Lieferanten. 'Landwirte und nachgeordneter
Bereich bilden zwei Glieder der Wertschöpfungskette. Der eine kann ohne den
anderen auf Dauer wirtschaftlich nicht überleben.'

Ende November forderte auch der niedersächsische Landvolk-Verband die Landwirte
zur Überprüfung der Bestandsmeldungen in der Rinderdatenbank auf. Er kündigte
zudem an, dass die Bauern für ihre Tiermeldungen an die Datenbank künftig zahlen
müssen, wenn diese nicht direkt (über das Internet) erfolgen.

Hintergrund

Seit dem 26. September 1999 sind alle Rinder in Deutschland gemäß § 24f der
Viehverkehrsverordnung zu erfassen. Sie werden in einer elektronischen Datenbank
zentral registriert. Die Datenbank ist Teil des Herkunftssicherungs- und
Informationssystems für Tiere, das aufgrund der EG-Verordnung (EG) Nr. 820/97 in
allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingeführt wird. Ziel ist, den Markt
für Rindfleisch durch verbesserte Transparenz der Erzeugungs- und
Vermarktungsbedingungen zu stabilisieren. Um dieses Ziel zu erreichen muss neben
der Geburt jeder Zugang, jeder Abgang, der Tod oder die Schlachtung eines Rindes
gemeldet werden (§ 24g der Viehverkehrsverordnung). Für die Abgabe der Meldungen
sind Rinderhalter, Viehhändler und Schlachtbetriebe verantwortlich.

Links zum Thema HIT und Tierkennzeichnung.

 


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