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@grar.de Aktuell - 12.12.2001

Künast stellt Mittel für alternative Legehennenhaltung bereit

Ersatz von Käfigbatterien soll gefördert werden


Berlin (agrar.de) - 'Mit dem neuen Bundesprogramm zur Förderung tiergerechter
Legehennenhaltungssysteme verfolgen wir den Ausstieg aus der Käfigbatteriehaltung
konsequent weiter. Es soll Betrieben einen Anreiz bieten, bereits vor 2007 auf
Boden-, Volieren- oder Freilandhaltung umzustellen', sagte
Bundesverbraucherministerin Renate Künast heute in Berlin. Das geplante Programm
mit einem Volumen von rund 25 Millionen Mark für Kreditverbilligungen unterstütze
entsprechende Investitionen für Neu- und Umbauten; es solle mit Inkrafttreten der
neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung starten. 'Damit wird die von
Bund und Ländern vergangene Woche beschlossene Neuausrichtung der
Agrarinvestitionsförderung sinnvoll ergänzt', so Künast.

Das Bundesprogramm soll gezielt Unternehmen, die noch Legehennen in Käfigen
halten, dabei unterstützen, ihre Betriebe auf alternative Haltungsformen
umzustellen. Gemäß den neuen Vorschriften für die Hennenhaltung sind
Käfigbatterien ab dem 1. Januar 2007 verboten, so dass die vorhandenen Ställe
umgebaut oder neue Haltungssysteme erstellt werden müssen. Die Förderung soll in
Form eines zinsgünstigen Darlehens der Landwirtschaftlichen Rentenbank gewährt
werden. Dieses Darlehen kann der Investor über seine Hausbank beantragen.

Das Programm flankiert das am 6. Dezember von Bund und Ländern beschlossene
Agrarinvestitionsförderungsprogramm
(AFP) im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes'. Das AFP dient
der Förderung landwirtschaftlicher Investitionen, zu denen auch der Bau von
Boden-, Volieren- oder
Freilandhaltungssystemen für Legehennen gehört. Zusätzlich erhalten Landwirte
einen Zuschuss beim Bau besonders
tiergerechter Haltungssysteme wie Bodenhaltung mit Kaltscharrraum und Staubbad
sowie Freilandhaltung mit
Dachüberstand, Schutz- und Tränkeeinrichtung im Außenbereich. Für Betriebe mit
Käfigbatterien, die nicht über das AFP gefördert werden können, soll das geplante
Bundesprogramm einen Anreiz zur Umstellung auf alternative Haltungsformen bieten.
Diese Förderung über die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet darüber hinaus den
Vorteil, dass die Bundesmittel auch ohne Kofinanzierung der Länder bereit stehen.

Hennenhaltungsverordnung,
Links zum Thema Geflügel und Stallbau,
Links zum Thema Förderung.

 


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