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@grar.de Aktuell - 11.12.2001

Agrar-Ausschuss berät Modulationsgesetz


Berlin (agrar.de) - Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes
zur Modulation von Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik
(Modulationsgesetz - 14/7252) ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des
Verbraucherschutzausschusses, die am Montagmittag begonnen hat. Nach
Informationen des Bundestags-Pressedienstes ergaben die Stellungnahmen der
geladenen Sachverständigen keine einheitliche Auffassung.

So bekräftigt der Deutsche Bauernverband (DBV) beispielsweise seine
ablehnende Haltung gegenüber der Modulation, die eine Kürzung und Umverteilung von
EU-Ausgleichszahlungen bedeutet. Seiner Ansicht nach würde eine solche
Umverteilung von ohnehin knappen Ressourcen die Landwirtschaft insgesamt nicht
stärken, sondern schwächen. Die Modulation gehe klar zu Lasten der
landwirtschaftlichen Einkommen, stellt er fest. Beim vorgelegten Gesetzentwurf
fordert der DBV wie der Bundesrat, die 'Kleinbeihilfen' für Saatgut,
Stärkekartoffeln, Tabak und Hopfen auszunehmen. Darüber hinaus will er die
Tierprämien wegen der schlechten wirtschaftlichen Situation der
Rindfleischerzeuger von der Modulation ausgenommen wissen. Weiter plädiert er in
seiner Stellungnahme dafür, die Freibetragsregelung ohne jeglichen bürokratischen
Mehraufwand für die Landwirte auszugestalten und die eingekürzten
Modulationsmittel möglichst erzeugernah wiederzuverwenden. Generell hält die
Verband eine weitere Umschichtung von EU-Finanzmitteln nicht für sinnvoll.

Dem gegenüber ist etwa nach Meinung des Naturschutzbundes Deutschland e.V.
(NABU) die Umschichtung von Finanzmitteln von der ersten Säule
(Marktpolitik) in die zweite Säule (Förderung des ländlichen Raumes) aus
verschiedenen Gründen 'dringend erforderlich'. Die Modulation eröffne die
Möglichkeit, integrierte Konzepte der ländlichen Entwicklung sowie eine
multifunktionale Landwirtschaft stärker zu fördern, führt er in seiner
Stellungnahme aus. Ferner sei sie eine wichtige Voraussetzung, um die anstehende
EU-Osterweiterung finanziell zu bewältigen.

'Im Grundsatz' wird die Mittelumschichtung auch in der Stellungnahme des
baden-württembergischen Ministeriums für Ernährung und ländlichen Raum
(MLR) bejaht, 'jedoch nicht zum vorgesehenen Zeit punkt und in der
derzeit vorgesehenen Form'. Insbesondere dürften der Landwirtschaft daraus keine
gravierenden wirtschaftlichen Nachteile entstehen, heißt es.

Der Sachverständige von der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft
(FAL) Braunschweig bezeichnet die Umschichtung ebenfalls als generell
sinnvoll. Jedoch gibt er zu bedenken, dass hinsichtlich der Nettozahlerposition
Deutschlands zum EU-Haushalt die Modulation aus nationaler Sicht nicht der
effizienteste Weg zur Stärkung der zweiten Säule sein dürfte. Mittelfristig sollte
seiner Auffassung nach vielmehr angestrebt werden, Umschichtungen durch generelle
Kürzungen produktgebundener Transferzahlungen zu erreichen und dadurch die
Zahlungen in den EU-Haushalt zu verringern. Dies schaffe Freiräume für nationale
Förderprogramme.

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