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@grar.de Aktuell - 06.12.2001

Höhn: Artgerechte Tierhaltung wird bundesweit förderfähig - Nordrhein-Westfalen ist Vorbild


Düsseldorf/Bonn (agrar.de) - Landwirte, die besonders artgerechte Ställe bauen,
erhalten dafür bundesweit im nächsten Jahr deutlich höhere Förderzuschüsse als für
konventionelle Anlagen. Darauf haben sich die Agrarministerinnen und -minister von
Bund und Ländern heute in Bonn bei der Sitzung des Planungsausschusses für
Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) verständigt.

Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn: 'Dies ist ein wichtiger Schritt für den
Tierschutz. Wer bereit ist, mehr zu tun, als gesetzlich vorgeschrieben ist, soll
auch entsprechend belohnt werden. Die jetzt von Bund und Ländern beschlossene
Regelung ist in Nordrhein-Westfalen bereits seit 1996 geltende Förderpraxis.
Bisher wurden hier schon mehr als 140 Betriebe mit über 21 Millionen DM gefördert.
Die überzeugenden Ergebnisse haben letztlich dazu geführt, dass die NRW-Regelung
Vorbild für eine bundesweite Regelung wurde.'

Der PLANAK verständigte sich außerdem auf Eckpunkte für die Verwendung der so
genannten Modulationsgelder. Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen
ab 2003 jährlich zwei Prozent der EU-Ausgleichszahlungen für die Landwirte
einbehalten werden. Dabei wird ein Freibetrag von 20.000 DM pro Betrieb zugrunde
gelegt, so dass in NRW jährlich rund vier Millionen DM anfallen.

Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn: 'Diese Gelder fließen über die jetzt
beschlossenen Maßnahmen voll an die Landwirtschaft zurück. Zusätzlich mit der
notwendigen Kofinanzierung erhöht sich die Summe für die Landwirtschaft sogar. Mit
den Mitteln wird NRW die im NRW-Programm "Ländlicher Raum" enthaltenen
Agrarumweltmaßnahmen und den Vertragsnaturschutz weiter ausbauen. Ab 2003 sollen
zum Beispiel vielfältige Fruchtfolgen, die Anlage von Blühstreifen, die
umweltverträgliche Gülleausbringung oder Viehbestandsabstockungen gefördert
werden.'

Für die Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes' will die Bundesregierung im nächsten Jahr insgesamt rund 913
Millionen Euro bereitstellen. Davon entfallen ca. 61,5 Millionen Euro auf NRW.
Einschließlich der Landesmittel wird damit ein Bewilligungsvolumen von mehr als
102 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Davon sind mehr als zwei Millionen Euro
für Energiesparmaßnahmen in Landwirtschaft und Gartenbau reserviert. Gefördert
werden u.a. Dämmungsmaßnahmen, Solar- und Biomasseanlagen sowie die Umstellung der
Heizung auf umweltfreundliche Energieträger.

Links zum Thema Stallbau,
Links zum Thema Förderung.

 


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