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@grar.de Aktuell - 06.12.2001

PLANAK beschließt Förderungsgrundsätze für 2002

Künast: Neuausrichtung der Agrar-Förderung kann beginnen


Bonn (agrar.de) - 'Mit dem heutigen Beschluss über die Fördergrundsätze für das
Jahr 2002 haben wir einen weiteren wichtigen Schritt zur Neuausrichtung der
Agrarstrukturförderung getan. Wir haben die Förderung von Investitionen für eine
besonders artgerechte und flächengebundene Tierhaltung neu in den Förderkatalog
aufgenommen. Damit wollen wir diejenigen Landwirte unterstützen, die sich durch
besondere Leistungen für den Tierschutz auszeichnen. Wir haben die Prämien für die
Umstellung und Beibehaltung des ökologischen Anbaus deutlich erhöht. Zusätzlich
haben wir die Förderung der Verarbeitung und Vermarktung ökologischer und regional
erzeugter Produkte verbessert. Jetzt können auch Investitionen im Bereich der
Einkommenskombination sowie arbeitsplatzschaffende Investitionen zur Umnutzung
land- und forstwirtschaftlicher Bausubstanz verbessert gefördert werden', so
Bundesverbraucherministerin Renate Künast am Donnerstag in Bonn. Der
Bund-Länder-Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) hat dort
am 6. Dezember die Förderungsgrundsätze für das Jahr 2002 förmlich beschlossen,
auf die er sich bereits Ende Juni verständigt hatte. 'Dies ist ein deutliches
Signal dafür, dass für uns die Unterstützung ländlicher Räume ein wesentlicher
Bestandteil der Neuorientierung der Agrarpolitik ist', so Künast.

Der PLANAK beschloss auch die Verteilung der im Bundeshaushalt 2002 genehmigten
Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe auf die Bundesländer. Im Jahr 2002
stehen danach Bundesmittel in Höhe von 872 Millionen Euro zur Verfügung. Damit
konnte der Etat trotz der insgesamt außerordentlich angespannten Haushaltslage
gegenüber den im laufenden Jahr verfügbaren Mitteln von 813 Millionen Euro sogar
angehoben werden. In den kommenden Wochen werden die Länder ihren konkreten
Mittelbedarf anmelden.

'Mit den heute ebenfalls beschlossenen konzeptionellen Eckpunkten zur Verwendung
der Modulationsmittel sind wir auf einem guten Weg, die Landwirte zusätzlich für
ihre Leistungen für mehr Umwelt- und Tierschutz zu unterstützen. Wer besondere
Anstrengungen für eine nachhaltige Landbewirtschaftung unternimmt, soll aus
Modulationsmitteln gefördert werden können. Dafür haben wir ein Bündel von
Maßnahmen in folgenden Bereichen vorgesehen: umwelt- und tiergerechte
Haltungsverfahren, extensive und umweltfreundliche Produktionsverfahren im
Ackerbau und in der Grünlandbewirtschaftung sowie Reduzierung des Viehbesatzes in
Regionen mit hoher Viehdichte', so die Ministerin. Auf der Basis dieser Eckpunkte
werden Bund und Länder in den kommenden Monaten konkrete Förderungsgrundsätze
ausarbeiten, damit die Maßnahmen ab 2003 angeboten werden können.

Künast betonte, mit den Eckpunkten sei sie dem dringenden Wunsch der Länder
nachgekommen, ein Verwendungskonzept für Modulationsmittel vorzulegen. Der Bund
zeige damit seine Bereitschaft, finanzielle Mitverantwortung bei der nationalen
Kofinanzierung der Modulation zu übernehmen.

Das EU-Recht sieht vor, dass die durch die Kürzung der Direktzahlungen
einbehaltenen EU-Mittel - ergänzt durch nationale Mittel - für bestimmte Maßnahmen
zur Förderung der ländlichen Entwicklung wieder der Landwirtschaft zufließen. Im
Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes" (GAK) sollen hierzu die Förderungsgrundsätze für eine markt- und
standortangepasste Landbewirtschaftung erheblich ausgebaut werden.

Links zum Thema Förderung.

 


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